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BR-Wahl ungültig wenn 5 BR gewählt wurden aber es 7er BR sein sollte?

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Lena
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben im Mai BR-Wahlen gehabt. Leider hat unser Wahlvorstand einen Fehler gemacht und die Betriebsräte haben leider auch gepennt. Wir durften eigentlich 7 Betriebsräte wählen, haben aber irrtümlich nur eine Wahl für 5 veranstaltet (es gab 10 Kandidaten). Nachdem die Wahl gelaufen war, ist der Fehler aufgefallen. Um keine neue Wahl zu machen, hat unser Vorstand signalisiert, dass die 7 mit den meisten Stimmen BR sein sollen. So haben wir es dann auch galten. Jetzt ist aber eine große Unsichereit aufgetreten. Unsere Gewerkschaft ist der Meinung, wenn wir uns mit 5 Mitgliedern konstituiert hätten, wäre die BR-Wahl gültig. Da wir das aber mit 7 Mitgliedern getan haben, ist der BR nicht ordnungsgemäß gewählt und die Gewerkschaft wird keine unsererEntschiedungen anerkennen. Also werden wir wohl neu wählen müssen. Kennt sich jemand mit dem Thema aus? Wie ist das, wenn wir z.B. einer Kündigung nicht zustimmen und der Mitarbeiter geht vor das Arbeitsgericht - hat er da keine Chance, weil der Betriebsrat, der seiner Kündigung widersprochen hat, eigentlich gar nicht Betriebsrat ist? Wie sieht das überhaupt aus - ist der alte BR auch der neue BR? Und wie ist das mit dem besonderen Kündigungsschutz für Betriebsräte - kommt der für die neu gewählten Mitglieder zum Tragen oder nicht? Viele Fragen. Aber vielleicht hat jemand Antworten; würde mich freuen. Lena

8.72009

Community-Antworten (9)

K
Kölner

19.12.2006 um 21:57 Uhr

Vielleicht solltet Ihr Euch zunächst eine Wahlvorstandsschulung zulegen. Bei Euch sind verdammt viele Fehler kumuliert.

Ob der alte BR auch der neue BR ist...naja, der Wähler wird das Theater bei Euch vermutlich honorieren.

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Fayence

19.12.2006 um 22:07 Uhr

"Um keine neue Wahl zu machen, hat unser Vorstand signalisiert..."

Lena, welcher Vorstand???

Und welche Entscheidungen muss denn die Gewerkschaft anerkennen? Aber vielleicht kommen die Herrschaften ja noch auf die Idee, die Nichtigkeit Eurer Wahl feststellen lassen zu wollen...

M
Mona-Lisa

19.12.2006 um 22:10 Uhr

@Fayence, wäre vielleicht noch gar nicht das schlechteste!

@Lena, aber dann zuerst eine Wahlvorstandsschulung belegen, damit so ein Mist gar nicht mehr passieren kann!

H
Heini

19.12.2006 um 23:59 Uhr

Es muss neu gewählt werden. Die gewählten Kollegen sollten zurücktreten und so den Weg für eine neue Wahl freizumachen. Ansonsten könnte man beim Arbeitsgericht die Nichtigkeit der Wahl feststellen lassen.

P
paula

21.12.2006 um 11:56 Uhr

also wenn die anfechtungsfristen weg sind sehe ich auch keinen grund zur neuwahl. ein nichtigkeitsgrund stellt die falsche anzahl wohl kaum da (siehe auch BAG 29.05.1991).

F
Fayence

21.12.2006 um 18:50 Uhr

Ob ein Gericht die Nichtigkeit feststellen würde, bliebe abzuwarten! Gewählt wurde ein 5er BR, der dann einfach auf 7 BRM aufgestockt wurde und sich auch als 7er BR konstituiert hat.

Spannend wäre die Frage, ob KandidatIN 6 oder 7 als BRV oder stellvertr. BRV gewählt wurden.

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Lena

21.12.2006 um 19:50 Uhr

@Fayence, ich habe gehört, dass es für die Anfechtung wegen Nichtigkeit keine Frist gibt. Kandidat 6 und 7 sind nicht zum BRV oder stellv. BRV gewählt worden. Aber für andere Positionen.

Wir haben uns mittlerweile übrigens dazu entschlossen, das der gesamte BR zurücktritt und Neuwahlen stattfinden. Ich denke, das ist die sauberste Lösung. Alles andere kann nur im Chaos enden.

Vielen Dank für das rege Interesse an alle und schöne Weihnachten.

Lena

P
paula

21.12.2006 um 22:06 Uhr

ooops das mit der aufstockung hatte ich übersehen... das wäre ggf doch für eine nichtigkeit genug.

@lena für die feststellung der nichtigkeit gibt es tatsächlich keine frist. die neuwahl ist sicher der eleganteste weg raus aus dem schlamassel

F
Fayence

21.12.2006 um 22:23 Uhr

"ooops das mit der aufstockung hatte ich übersehen... "

paula, ich glaube, da befindest Du Dich in bester Gesellschaft... grins

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