Erstellt am 14.12.2006 um 20:35 Uhr von Kölner
@uflo
Das sieht schwer danach aus, dass Dein Kollege recht hat!
Erstellt am 14.12.2006 um 21:46 Uhr von uflo
Du meinst also, dass wir alles wiederholen und möglichst noch einen Mitarbeiter zum mitmachen überreden müssen?
Wenn sich nun keine drei Kanditaten finden, wird die Frau sich nicht wieder zur Wahl aufstellen lassen.
Welchen Sinn hat dann eine Wahl wenn wir nur noch eine Kandidaten wählen können. Reicht es dann nicht ihn zum Betriebsrat zu ernennen?
Erstellt am 14.12.2006 um 22:27 Uhr von Lotte
ulfo,
das BetrVG sieht vor, dass ein BR nie aus einer ungeraden Anzahl BRM bestehen kann. Deswegen wird die nächstkleiner BR Größe nach §9 BetrVg gebildet, wenn es nicht genügend Kandidaten gibt.
Damit Ihr nicht im rechtsfreien Raum schwebt, da die Wahl formal erst wiederholt werden kann, wenn ein ArbG die Nichtigkeit festgestellt hat oder eine Anfechtung erfolgreich war, würde ich den Kandidaten zum Rücktritt raten und dann die Wahl ordnungsgemäß wiederholen.
Erstellt am 14.12.2006 um 23:04 Uhr von Heini
Mich würde mal interessieren wie die Wahl überhaupt abgelaufen ist.
Gab es den ein Wahlausschreiben, wurde ein Nachfrist gestellt.
Erstellt am 18.12.2006 um 13:23 Uhr von uflo
Hallo Heini,
ja es gab ein Wahlausschreiben, es wurde eine Nachfrist gestellt. Es wurde eigentlich alles richtig gemacht, außer dass ich die Passage falsch interpretiert habe, in der Stand, was ist wenn sich weniger Leute zur Wahl stellen als eigentlich gebraucht werden.
Ich kann nicht verstehen, dass dem Betriebsratsvorsitzenden die Sachlage nicht bekannt sein soll.
Wnn die nun gewählten von die Wahl nicht annehmen, muss ja neu gewählt werden. Können sich dann die gleichen Leute wieder zur Wahl stellen?
LG
Ute
Erstellt am 18.12.2006 um 14:20 Uhr von Fayence
Ähem....
Nachfrist und vereinfachtes Wahlverfahren?????
Erstellt am 18.12.2006 um 16:33 Uhr von uflo
Ähem....
Nachfrist und vereinfachtes Wahlverfahren?????
Antwort 6 Erstellt am 18.12.2006 - 14:20 Uhr von Fayence
Hallo,
ist das die Antwort auf meineFrage?!
Erstellt am 18.12.2006 um 18:56 Uhr von Fayence
uflo,
ich war nur verwundert, dass von Heini die Frage nach einer Nachfrist (§ 9 Wahlordnung) gestellt und von Dir positiv bestätigt wurde.
Eine Setzung dieser Nachfrist, zwecks Gewinnung weiterer KandidatInnen, ist für das vereinfachte Wahlverfahren nämlich definitiv NICHT vorgesehen! Wenn sich nur 2 Wahlbewerber zur Wahl gestellt haben, hätte der Wahlvorstand bekannt geben müssen, dass nur ein 1köpfiger BR gewählt werden darf = 1 Kreuz auf dem Stimmzettel.
Wie viele Stimmen sind denn pro Stimmzettel max. vergeben worden, 1 oder auch 2?
Erstellt am 18.12.2006 um 19:08 Uhr von uflo
1 und auch 2 Stimmen
Der Wahlvorstandvorsitzende bin ich und ich habe doch schon geschrieben, dass ich
etwas falsch verstanden hatte.
Erstellt am 18.12.2006 um 19:17 Uhr von Fayence
Dass Du etwas falsch verstanden hast, habe ich sehr wohl verstanden! Du wolltest doch aber wissen, was es mit meinem Einwand auf sich hat.
Die Wahl ist ohne wenn und aber anfechtbar und würde in Eurem Fall mit absoluter Sicherheit für unwirksam erklärt! Die Nachfrist hätte nicht gesetzt werden dürfen und auch das Ergebnis ist aufgrund der vergebenen 2 Stimmen NICHT verwertbar!
Erstellt am 18.12.2006 um 19:38 Uhr von uflo
Wenn die nun Gewählten die Wahl nicht annehmen, muss ja neu gewählt werden. Können sich dann die gleichen Leute wieder zur Wahl stellen?
LG
Ute
Erstellt am 18.12.2006 um 19:52 Uhr von Fayence
@ Kriemhilds Mutter :-))
Ich denke, dass Schadensbegrenzung angesagt sein sollte. Deswegen vorab die Frage; habt Ihr aktuell noch einen BR? Weil Du einmal einen BRV erwähnt hast. Wenn ich die Antwort habe, geht´s weiter.
Erstellt am 18.12.2006 um 19:56 Uhr von Lotte
Ute,
nur mal eben so zwischendurch schon mal: Falls es zu einer Neuwahl kommt, verlieren die aktiv Wahlberechtigten ja nicht dadurch, dass sie zurückgetreten sind, ihr aktives Wahlrecht.
Erstellt am 18.12.2006 um 20:40 Uhr von uflo
Ja, das ist auch so eine Frage.
Wir hatten einen Betriebsrat, bestehend aus drei Personen.
Davon ist eine vor 2 Jahren in Rente gegangen und 1 ist seit 1 Jahr krank. So wie ich das nun sehe, hätte der Betriebsrat schon längst neu gewählt werden müssen
also sind wir eigentlich ohne Betriebsrat. Der Wahlvorstand ist desahlb auch nicht ernannt sondern von den Kollegen gewählt worden.
Erstellt am 18.12.2006 um 22:52 Uhr von w-j-l
@uflo
wenn Du schreibst, ihr hattet einen BR, eine ist vor 2 jahren in Rente gegangen, dann habt ihr wohl schon vor dem 1. März 2005 gewählt.
Das bedeutet, dass die Amtszeit dieses Betriebsrats schon am 31.5.2006 geendet hat. Bis dahin war er auch mir 2 (Rest-)Mitgliedern im Amt. Wobei ich nach Deiner aktuellen Bescheibung über die gerade fehlerhaft gelaufene Wahl, gar nicht darüber spekulieren mag, ob denn die vorangegangene Wahl wirksam war.
Geh also einfach mal davon aus, dass ihr seit 1.6.2006 keinen BR mehr hattet und nun auch nach dieser "Wahl" keinen habt.
Also: Nach den Vorschriften des BetrGV erneut das vereinfachte Wahlverfahren einleiten. Und wenn sich wieder keine 3 Kandidaten finden, dann legt der Wahlvorstand in analoger Anwendung des §11 BetrVG die nächst kleinere BR-Größe, also einen einköpfigen BR fest.
Am Besten, der Wahlvorstand sucht sich dazu noch eine Schulungsmöglichkeit.
Erstellt am 18.12.2006 um 22:55 Uhr von Fayence
uflo,
weiß jetzt nicht, ob ich lachen oder weinen soll! :-)) Bei Euch stimmt ja überhaupt nichts... der letzte Regelwahlzeitraum war vom 1. März - 31. Mai 2006; warum hat diese Wahl NICHT stattgefunden???
Sorry, aber da musst Du jetzt durch!
Erstellt am 18.12.2006 um 22:59 Uhr von Fayence
w...,
Du lebst ja noch! :-) Die haben einfach zuviel w-j-l gelesen... so von wegen "Rumpfbetriebsrat" kann weiter machen (diese Frotzelei musste jetzt einfach sein).
Gruß
Fayence
Erstellt am 19.12.2006 um 07:58 Uhr von uflo
Danke euch allen für eure Hilfe!
Wir werden neue Wahlen ausschreiben und versuchen noch einige Kollegen zu überzeugen sich zur Wahl zu stellen.
Liebe Grüße und schöne Feiertage
Ute