Kann der Wahlvorstand die Wahl unter best. Bedingungen für ungültig erklären?
Unser Wahlvorstand hat aus Unwissenheit einen formellen Fehler begangen, und zwei dem Geschäftsführer direkt unterstellte Abteilungsleiter nicht in die Wählerliste aufgenommen. Der Geschäftsführer verlangt (mündlich) vom Wahlvorstand Neuwahlen (Er hat auch mit dem Ergebnis ein Problem). Zur Wiedergutmachung seiner Fehler lenkt der Wahlvorstand auf die Forderung ein und hat heute die Wahl für ungültig erklärt. Unter welchen Voraussetzungen kann der Wahlvorstand die Wahl für ungültig erklären? Schriftliche Einsprüche liegen nicht vor. Anmerkung: Die Stimmverteilung für zwei männliche Betriebsratsmitglieder war unter drei Kandidaten sehr knapp. Das zweite Betriebsratsmitglied wurde durch Los entschieden.
Community-Antworten (3)
26.04.2006 um 11:05 Uhr
Ich denke, das geht so nicht. Wenn das Wahlergebnis bekannt gegeben wurde, ist es das. Jetzt kann die Wahl nur noch innerhalb von 2 Wochen angefochten werden. Wenn der AG dies tun will, soll er es tun. Das Gericht wird entscheiden. Der Wahlvorstand ist nicht mehr im Amt.
Sind den die Abt.-Leiter im Wahllokal erschienen, wollten wählen und wurden vom Wahlvorstand abgewiesen?
26.04.2006 um 11:06 Uhr
Der WV hat sich da ganz schön unter Druck setzen lassen und völlig falsch gehandelt! Ich bin mir nicht sicher ob der Wahlvorstand überhaupt die Wahl anschliessend für ungültig erklären kann. Jedenfalls kann nach meiner Kenntnislage die Wahl nur vor dem Arbeitsgericht innerhalb von 14 Tagen angefochten werden.
Vielleicht ist ja der Wahlvorstand so clever und wartet die 14 Tage ab.
26.04.2006 um 11:18 Uhr
Hallo, die Feststellung der Ungültigkeit einer Wahl obliegt einzig und allein dem Arbeitsgericht. Der Wahlvorstand ist da nicht zuständig! So wie Viktor schon geschrieben hat; wenn der Arbeitgeber eine Ungültigkeit der Wahl bestätigt haben will, muß er Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Verwandte Themen
Betriebswahl anfechten
ÄlterGuten Tag, ich habe mal ein paar Fragen zur einer BR Wahl die gerade bei uns im unternehmen läuft bzw. fast gelaufen ist. Das Unternehmen besteht aus ca. 50 Filialen in ganze Deutschland,
Anfechtung der Wahl zum Betriebsrat
ÄlterVergangene Woche war die Wahl zum (neuen) Betriebsrat. Nach der Wahl wurde ich per Mail über meine Wahl zum Betriebsrat informiert. Zitat: " ... auf Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 1 WO setzt Dich de
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Wahlvorstand - wie lange hat der Zeit zum Einleiten der Wahl?
ÄlterHallo zusammen. Ich habe zwei Fragen. 1.) Unser Wahlvorstand wurde am 10.02.06 gewählt. Seitdem ist noch nichts passiert, es hängen weder die Vorschlagslisten, noch haben wir irgendeine Info, wann
Behinderung der BR Wahl?
ÄlterHallo zusammen, unser Wahlvorstand hat für die BR Wahl am 17.03.2010 Wahlplakate aufgehangen. Es sollen möglichst viele AN zur BR Wahl gehen. Einen Betriebsrat gab es in unser Firma bislang noch ni