BR Wahl - ungültig?
Hallo Zusammen,
in meinem Unternehmen (AG) ist eine BR-Wahlliste erstellt worden. In dieser sind die kandidierenden sowie eine Liste mit den Wahlberechtigten mit veröffentlicht worden Da ich aufgrund der Frauenquote direkt gewählt bin - möchte ich natürlich die Richtigkeit für mich prüfen.
In dieser Liste sind auch leitende Angestellte. Es gehen ja Meinungen auseinander. Ein Verdi Mitarbeiter hat wohl gesagt - alle Leitenden Angestellten die nicht einstellen dürfen - dürfen an der Wahl teilnehmen.
Für mich klingt das nicht logisch, da ja die Vorstellungsgespräche nicht durch den GF gemacht wird sondern mit dem Bereichsleiter (der auch wählen darf). Indirekt sagt man aber das der GF ja nur einstellen darf.
Des Weiterem sind in der Liste entsandte Mitarbeiter von der Muttergesellschaft. Die Ihr Gehalt über die Muttergesellschaft beziehen. Diese sind entweder leitende Angestellten oder Spezialisten.
Die Kandidaten sind alle nicht leitend angestellt.
Meine Frage hierzu. Kann die Wahl ungültig sein wenn falsche Wahlberechtigte sind? Und wie kann man es angehen. Problem ist das die Wahlberechtigtenliste nicht angezweifelt worden ist - und die wahlen jetzt am ende des Monats anstehen.
Wie gesagt, kann die Wahl für ungültig erklärt werden?
Danke
Community-Antworten (2)
22.05.2014 um 15:23 Uhr
Hmmm... wie kannst Du auf Grund der Frauenquote direkt gewählt sein, wenn die Wahlen am Ende dieses Monats anstehen?
Ein Bereichsleiter wird in aller Regel kein Leitender Angestellter sein. Insofern halte ich es durchaus für möglich, dass Du den Begriff des Leitenden Angestellten zu weit auslegst.
Wenn tatsächlich nicht wahlberechtigte mitwählen oder wahlberechtigte von der Wahl ausgeschlossen werden ist das ein Grund für eine Anfechtung, zumindest wenn dadurch das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte. Dann suchst Du Dir noch zwei weitere Wahlberechtigte und gemeinsam geht Ihr zum Arbeitsgericht und reicht einen Antrag ein, die BR-Wahl für ungültig zu erklären.
Ich frage jetzt ganz bewusst nicht, was Du Dir von der Anfechtung versprichst.
22.05.2014 um 17:49 Uhr
Schau doch einmal in den § 5 BetrVG. Dort ist ja der "leitende" definiert. Es sind im Betrieb eher sehr wenig. Allein eine Leitungsaufgabe macht eben noch keinen Leitenden.
entsandte Mitarbeiter von der Muttergesellschaft < auch diese können durchaus wahlberechtigt sein.
Andererseits frage ich mich auch, warum Du die Richtigkeit prüfen willst. Du bist gewählt und der Wahlvorstand hat das Wahlergebnis festgestellt. Ich würde jedenfalls erst einmal davon ausgehen, dass der WV seinen Job richtig gemacht hat. Und wenn Du auf Grund der Quotenregelung "ohnehin" gewählt bist - wo ist das Problem?
PS: Wenn Du erst einmal die erste Schulung mitgemacht hast, wirst Du die Sache klarer sehen.
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