hallo,
wir sind eine freie katholische schule und hatten im letzten oktober außerordentliche mav-wahlen, da ein mitglied der mav ausgeschieden war. der wahlvorstand einigte sich mit dem dienstherren(diözese) darauf, nur den einen mav-mitarbeiter nachzuwählen. nun ist erneut ein mav-mitglied ausgeschieden, und um zu vermeiden, dass der kollege auf der nachrückliste nun aktiv als mav- mitglied wirkt, erkärte die leitung die mav-wahl nachträglich für ungültig, nur der mav- vorstand sei noch die einzige mav . es gibt auch keine neuwahlen.
meine frage nun:
-kann eine mav einfach teilweise aufgelöst werden?die wahl für ungültig erklärt werden ohne gerichtsurteil, ohne schriftlichen einspruch?
ich bin für jeden hinweis oder paragraphen dankbar, der mir weiterhilft
danke vorab