betriebsratswahl.deSeminare

Termine für Möglichkeit noch Legislaturperiode 1 Jahr?

P
Pitt51
Apr 2018 bearbeitet

Unser Betriebsrat hat sich wegen einer Pattsituation in wichtigen Fragen aufgelöst. Ich soll in den Wahlvorstand zur Neuwahl. Gehe ich recht in der Annahme, dass die neue Legislaturperiode nur dann bereits 2010 wieder endet, wenn das Wahlausschreiben spätestens am 15.Jan.09 (nächsten Donnerstag) aushängt und die Wahl am dann frühestmöglichen Zeitpunkt Freitag 27.Feb.09 stattfindet und sich noch am gleichen Tag der neue Betriebsrat konstituiert?

5.845022

Community-Antworten (22)

U
Uschi66

08.01.2009 um 19:22 Uhr

Ja!

Nicht neu gewählt werden müsste 2010, wenn zum Wahlzeitpunkt der gewählte BR nicht länger als 12 Monate im Mandat wäre.

D
DonJohnson

08.01.2009 um 19:26 Uhr

ämmmm - darf ich mal was fragen? Wie entscheht eine Pattsituation bei euch?

Diese Frage finde ich bezüglich ziemlich wichtig. Könntest du das bitte erklären?

P
Pitt51

08.01.2009 um 19:28 Uhr

Danke!

Nochmal zur absoluten Klärung nachgehakt: Hängt das Wahlausschreiben aber erst am 16.1.09 (oder später), dann würde die Legislaturperiode zwingend bis 2014 gehen?

P
Pitt51

08.01.2009 um 19:35 Uhr

Don Johnson,

Du hast im Prinzip recht, es ist natürlich keine echte Pattsituation. Es gab wohl (bin ja selbst nicht dabei, nur jetzt zum Wahlvorstand gekürt) regelmäßig zu einem Dauerthema bei uns unnahbare Positionen mit 4:3 Stimmen. Der Vorsitzende wollte diese formal lösbare, aber für ihn und die meisten anderen im Betriebsrat unbefriedigende Situation nicht über Monate weiterführen und so haben die sich im Dezember aufgelöst.

PS: Die Ursache der Auflösung ist für meine Frage nicht wichtig!

D
DonJohnson

08.01.2009 um 19:48 Uhr

@Pitt51 Der Wahlzeitraum ist vom 01.03. bis 31.05. von wegen wann die nächste Wahl ist. §13 BetrVG

Das andere wäre interessant, da bei einem Patt (3:3 und kein Ersatzmitglied bzw Nachrücker mehr da, die Wahl schon vorher hätte stattfinden müssen. Des weiteren ist doch die Rechtslage der Beschlüsse eindeutig, wenn einer da keinen Bock mehr drauf hat, soll er gehen dann rückt der Nachrücker nach... Verstehen kann ich diese Aktion also nciht. Des weiteren finde ich persönlich es wichtig, dass der WV geschult wird - durch Seminar, kann auch Inhouse sein - denkt darüber mal nach, aber die Zeitspanne ist jetztn wohl zu kurz - leider

L
Lotte

08.01.2009 um 19:52 Uhr

Pitt, spätestens 7 Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens (nach 6 Wo spätestens erste Stimmabgabe, eine Wo maximal Zeit für Stimmabgabe, siehe § 3 BetrVGWO) ist der BR gewählt. Damit Ihr im Amt bleibt, muss dieser Termin nach dem 31.05. 2009 liegen. Also Aushang Wahlausschreiben frühestens am 13.04.2009

P
Pitt51

08.01.2009 um 19:57 Uhr

@Don Johnson,

das mit "kein Bock" mehr wäre auf gleiche rausgekommen, denn unsere Nachrücker sind inzwischen "aufgebraucht" bzw. im Ruhestand!

Wenn unser Betriebsratsvorsitzender gegangen wäre, hätten wir die 3:3 Situation. Womit klar ist, dass er sehr wohl seine Meinung bisher mit 4:3 in rechtlich einwandfreien Beschlüssen hätte durchziehen können, aber das als undemokratisch empfindet. Wir hatten nämlich 2006 keine Listenwahl und es ist ohne Neuwahl nicht klar, ob die Belegschaft in diesen Dauer-Streitpositionen hinter der derzeitigen 4:3 Mehrheit, die aus einer reinen Persönlichkeitswahl zustandekam, steht! Ich verstehe deshalb die Rücktritts-Aktion sehr gut!

D
DonJohnson

08.01.2009 um 20:01 Uhr

Ja stimmt, hätte ja sein können, dass noch ein Ersatz zur Verfügung steht, davon stand ja nichts in deinem Text, deshalb fand ich es wichtig

P
Pitt51

08.01.2009 um 20:09 Uhr

Lotte,

bin jetzt wieder ganz verwirrt, hast jetzt Du recht oder Uschi66?

Eure Antworten widersprechen sich doch!

D
DonJohnson

08.01.2009 um 20:14 Uhr

@Pitt51 § 13 Abs 3 BetrVG - dort wird dir geholfen!

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvg/gesamt.pdf

L
Lotte

08.01.2009 um 20:19 Uhr

Pitt, Uschi und ich, wir haben beide Recht und DJ noch dazu. Wenn Ihr am 31.05.09 im Amt seit, dann seid Ihr am 31.05.10 12 Monate und 1 Tag im Amt

P
Pitt51

08.01.2009 um 20:34 Uhr

@Don Johnson,

leider bin ich weit weg von juristischen Feinheiten, aber ich lese an der von Dir genannten Stelle: "zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr..."

.. und interpretiere das so, dass dies ja wohl nur den 1.3.2010 meint - und damit alle zwischen dem 16.1.09 und dem 13.4.09 ausgehängten Wahlausschreiben ebenfallsdazu führen, dass die Legislaturperiode sich automatisch auf 5 Jahre verlängert!

L
Lotte

08.01.2009 um 20:39 Uhr

Pitt, man lernt immer noch dazu... Hast Recht ;-)

P
Pitt51

08.01.2009 um 20:47 Uhr

@Lotte,

hatte ja eigentlich so gehofft, dass Du Recht hast!

Denn eine gute Chance, unsere Quasi-Pattsituation nicht nach der Wahl wieder zu bekommen, haben wir nur mit einer Reihe neuer KandidatInnen! Und da sieht es nur etwas besser aus im Hinblick auf eine kurze Amtsperiode!

U
Uschi66

08.01.2009 um 20:48 Uhr

@Pitt51

Deine Frage war:

......und die Wahl am dann frühestmöglichen Zeitpunkt Freitag 27.Feb.09 stattfindet und sich noch am gleichen Tag der neue Betriebsrat konstituiert?

§ 13 BetrVG - Anschluss an regelmäßige Betriebsratswahlen

Hat somit die Amtszeit des BR am 1.März (oder später) des Jahres begonnen, das dem Jahr des regelmäßigen Wahlzeitraums vorausgeht, ist er in dem nächsten regelmäßigen Wahlzeitraum noch nicht neu zu wählen.

Wird ein zwischendurch gewählter BR im nächsten bzw. im übernächsten Wahlzeitraum neu gewählt, ist für den Beginn dieser neuen Amtszeit die Bekanntmachung des Wahlergebnisses maßgebend

§ 21 BetrVG - Ende der Amtszeit

Die Amtszeit des BR ist länger als vier Jahre, wenn er am 1.3. des Wahljahres noch nicht ein Jahr im Amt war. Seine Amtszeit endet nach § 21 Satz 4 i. V.m. §13 Abs. 3 Satz 2 spätestens am 31.5. des übernächsten Wahljahres bzw. mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten BR.

....würdet ihr am 02.03.2009 wählen und sich der neue Betriebsrat konstituieren, wäre es anders. Aber Deine Frage war ...siehe oben

Es kommt hat manchmal auf die Feinheiten an. ;-))

P
Pitt51

08.01.2009 um 21:01 Uhr

Uschi66,

genau um diese Feinheiten ging es mir ja!

Um zu erreichen, dass der neu gewählte BR nur (etwa) 1 Jahr im Amt bleiben muss, müssen wir spätestens am nächsten Donnerstag das Wahlausschreiben hängen haben um dann am 27. Feb. (nur 1 Tag!) wählen zu können und am gleichen 27.Feb. die konstituierende Sitzung haben zu können!

L
Lotte

08.01.2009 um 21:02 Uhr

Uschi, aber er schrieb: "nur dann bereits wieder endet" Natürlich endet sie auch noch mit Wahl am 28.02. (oder gibt es den dieses Jahr nicht) Aber er hatte schon im Grunde Recht...

pitt, tut mir leid, ich hätte ja auch lieber Recht... ;-)

U
Uschi66

08.01.2009 um 21:41 Uhr

@Lotte

er schrieb doch aber .....dann bereits 2010 wieder endet... nix von 27. oder 28 Feb. endet... ;-))

L
Lotte

08.01.2009 um 21:46 Uhr

Uschi, nun bin ich verwirrt... Sie endet doch auch 2010, wenn der BR schon am 27. oder 28.02.09 gewählt ist. Oder???????????

P
Pitt51

08.01.2009 um 22:09 Uhr

@Lotte,

sei nicht verwirrt!

Ich hab es jetzt kapiert und Du hast es doch gerade richtig geschrieben: Die Amtszeit endet auch 2010, wenn der BR am 27.02.09 gewählt ist (und sich spätestens am 28.2. konstituiert). Am Rande: eine Wahl am Samstag, 28.2.09 kann ich mir nicht vorstellen) .

Euch dreien Danke und gute Nacht!

U
Uschi66

08.01.2009 um 22:14 Uhr

Lotte

ich habe doch nichts vom 27. oder 28. geschrieben. Daher konnte ich Deine Anmerkung im Beitrag 109241

Deine Anmerkung: "Uschi, aber er schrieb: nur dann bereits wieder endet" Natürlich endet sie auch noch mit Wahl am 28.02. (oder gibt es den dieses Jahr nicht)"

Diese konnte nicht nachvollziehen. Daher mein Beitrag 109251

Klar sie endet auch 2010, wenn der BR schon am 27. oder 28.02.09 gewählt und konstituiert wird. Habe ich auch nie angezweifelt.

Dir noch einen schönen Abend. :-))

L
Lotte

08.01.2009 um 22:23 Uhr

Uschi, na dann ist doch alles wieder gut... Dir auch einen schönen Abend ;-))

Ihre Antwort