Erstellt am 29.08.2016 um 12:10 Uhr von celestro
Nein, das geht nicht. Allerdings ist das Mitglied ja von der Arbeit freizustellen ... nicht mehr hinterher kommen sollte also gar nicht gehen.
Das BRM kann natürlich seinen Rücktritt erklären.
Erstellt am 29.08.2016 um 17:45 Uhr von gironimo
Ich würde eher mit dem AG reden. Er muss den BR -Mitgliedern den Rücken freihalten. Es geht nicht nur um die zeitliche Freistellung sondern auch um die Reduzierung des Volumens der Arbeit.