In unserem Betrieb wird eine Listenwahl durchgeführt. Von Gewerkschaftsseite aus, wurde dem Wahlvorstand freie Hand gegeben, sofern Einigkeit herrscht.

Darf der Wahlvorstand die Reihenfolge der Listenplätze willkürlich festlegen?

Im konkreten Fall neue Interessenten, einem bisherigen Ersatzmitglied vorziehen, sprich ihn von Platz 7 auf Platz 12 versetzen? Gibt es evtl. Möglichkeiten dem entgegen zu wirken?