Wahlverfahren Minderheitengeschlecht
Bei uns stehen die Wahlen an. Wie ist das mit der Vergabe der Plätze im BR?
Minderheitengeschlecht Frauen -Verteilung Männer 5 Frauen 4
Meine Frage -Wie verhält es sich bei 2 Listen . Das Minderheitengeschlecht wird zuerst besetzt - so weit klar. Wenn jetzt auf einer Liste keine Frau ist wird sie von der anderen Liste besetzt. Wird bei jeder Besetzung das D’Hondt-Verfahren angewandt? Genauer - die Plätze 1 bis 4 gehen an Liste 1 da Liste 2 keine Frau gelistet hat. Ist dann bei der nächsten Vergabe - also Platz 5 - die Stimmenzahl der Liste 1 durch 5 zu teilen und Liste 2 durch 1 oder wird Liste 2 "bestraft " und wird (sagen wir mal 1 Frau wäre an Liste 1 gegangen) durch 2 geteilt obwohl sie noch keinen Vertreter im BR hat. Hoffe ich habe es verständlich erklärt und jemand kann es erklären. Danke schon mal
Community-Antworten (5)
01.04.2014 um 10:08 Uhr
Offen gestanden, so ganz verständlich ist es nicht erklärt. Ich versuche es trotzdem mal.
Bei 2 Listen wird die Stimmenzahl, die auf jede Liste entfallen ist, so oft durch 1,2,3,... geteilt, wie es Kandidaten auf diesen Listen gibt. Diese Platzziffern gelten dann für die jeweiligen Kandidaten an den Listenstellen. Durch die Platzziffern wird die Verteilung der Sitze auf die Listen geregelt. Beim Minderheitengeschlecht wird nun so verfahren, dass zunächst geschaut wird, ob von der Liste, der der entsprechende Sitz zusteht, auch das Minderheitengeschlecht ausreichend vertreten ist. Ist das nicht der Fall, so kann es zu einem sogenannten Listensprung kommen. Beispiel: 5 Sitze sind zu vergeben, Minderheitengeschlecht Frauen mit 2 Sitzen Liste 1 erhält 50 Stimmen: Mann 1: 50/1=50 Mann 2: 50/2=25 Mann 3: 50/3=16,6 Mann 4: 50/4=12,5 Frau 1 : 50/5= 10 Liste 2 erhält 15 Stimmen: Mann 1: 20/1 = 15 Frau 1: 20/2 = 7,5 Liste 1 stehen 4 und Liste 2 1 Sitz zu. Von Liste 1 kommen die Männer 1-3 und die Frau 1 in den BR, von der Liste 2 ebenfalls die Frau 1. Beispiel: 5 Sitze sind zu vergeben, Minderheitengeschlecht Frauen mit 2 Sitzen Liste 1 erhält 60 Stimmen: Mann 1: 50/1=60 Mann 2: 50/2=30 Mann 3: 50/3=20 Mann 4: 50/4=15 Frau 1 : 50/5= 12,5 Liste 2 erhält 1 Stimme: Mann 1: 20/1 = 1 Frau 1: 20/2 = 0,5 Liste 1 stehen 5 Sitze zu und Liste 2 kein Sitz. Von Liste 1 kommen die Männer 1-3 und die Frau 1 in den BR. Da Liste 1 keine weitere Frau aufweist, kommt von der Liste 2 ebenfalls die Frau 1 in den BR.
01.04.2014 um 13:00 Uhr
Danke schon mal fur die schnelle Antwort - ich habe noch ein Beispiel 3
Der Einfachheit halber mal mit 3 Betriebsratsplätzen 2 Mann 1 Frau von der Verteilung her
Liste 1 20 Stimmen 1 Mann / 1 = 20 2 Mann / 2 = 10 3 Frau / 3 = 6,6
Liste 2 8 Stimmen 1 Mann /1 8 2 Mann /2 4
Gäbe es das Minderheitengeschlecht nicht wäre alles klar. Liste 1 hätte Mann 1 und 2 und Liste 2 Mann 1 im Betriebsrat. Wenn ich das richtig verstehe käme es hier dann aber zum Listensprung - dh da nur 1 Frau dabei ist ist sie automatisch dabei und Platz 1 und 2 stellt Liste 1 - somit würde Liste 2 leer ausgehen ? Obwohl Liste 2 vom Ergebnis her einen Platz hätte - konkreter - es wird dann nicht Platz 2 der ersten Liste gestrichen damit Liste 2 ihren eigentlich zustehenden Platz im Betriebsrat bekommt Hoffe jetzt war es klarer ausgedrückt - schwer zu beschreiben Gruss
01.04.2014 um 13:09 Uhr
Nööö! Liste 1 stehen 2 Sitze zu und Liste 2 einer. Also ist Mann 1 von Liste 1 und Mann 1 von Liste 2 dabei. Die Frau rückt in ihrer Liste quasi vor und "ersetzt" Mann 2 aus Liste 1.
07.04.2014 um 14:56 Uhr
FrageÜberFrage: Genau so!
Sachsenwilli: Bitte §15 WO lesen - verstehen - anwenden
27.04.2016 um 13:13 Uhr
Liste 2 verliert ihren einen Platz, da die Liste keine Frau enthält. Das hätten sie beim Aufstellen der Liste bedenken sollen. Pech gehabt.
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