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Anwesenheit des Chefs bei der BR-Wahl

K
Kawi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben demnächst vor, in unserem Betrieb einen BR zu gründen. Dazu sind alle Mitarbeiter bereits eingeladen worden. Hat die Filialleitung einen Anspruch darauf, bei der Wahl anwesend zu sein, ohne mitzuwählen? Ist das zulässig?

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

08.06.2006 um 08:34 Uhr

Nein, grundsätzlich haben nur Anspruch auf Teilnahme WV und wahlberechtigte Arbeitnehmer!

Kommentierung zu §§17a, 18 BetrVG.

Ihr solltet dies auch eurer Filialleitung klar machen.

Z
Z.Ickig

08.06.2006 um 10:45 Uhr

Und wenn die Filialleiterin nun eine wahlberechtigte Arbeitnehmerin wäre? Ganz ausschließen kann man das nicht....

FB
Frank B.

08.06.2006 um 13:09 Uhr

Natürlich, wenn sie wahlberechtigt ist.

Dies sollte man aber prüfen, ob sie nicht leitende Angestellte ist.

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