Gründung eines Betriebsrates; Verbot vom Chef - was tun?
Hallo, ich arbeite in einem Unternehmen mit etwa 50 Mitarbeitern und vier Geschäftsführern. Leider ist es mitlerweile so, dass wir mittlerweile doch des öfteren unter psychischem Mobbing leiden, der von unseren Chefs verübt wird. Mittlerweile hat man öfter mal Angst vor den Chefs und das kann so nicht weitergehen. Unsere Idee war nun, einen Betriesrat zu gründen, um uns einfach auch mal zu wehren. Nun meinen unsere Chefs allerdings, dass wir keinen Betriebsrat brauchen. Was können wir machen? Kann man irgendwie anonym rechtlich vorgehen? Oder wie stellen wir das an? Dankeschön.
Community-Antworten (8)
17.01.2008 um 21:47 Uhr
besorgt euch das BetrVG, bildet einen Wahlausschuß und legt los, es gibt keinen Chef der einen BR braucht weil dieser von der oberen Etage gefürchtet wird, denn dann sind mit einmal AN im Mitbestimmungsrecht und der AG kann nicht mehr machen was er will.
17.01.2008 um 23:13 Uhr
Heißer Tip, weil einfacher zu handhaben: nehmt Kontakt mit Eurer zuständigen Gewerkschaft auf. Wenn die Euch bei der Gründung unterstützen, ist der Betriebsrat auch von Eurem Chef nicht mehr aufzuhalten!! Das von Friese empfohlene Betriebsverfassungsgesetz kostet mit Kommentar ca. 15€. Eine Investition, die sich lohnt. Viel Erfolg
18.01.2008 um 07:50 Uhr
Unser BR hat sich im letzten Jahr gegründet. Von der Gewerkschaft (IG-Chemie) hatten wir eine CD mit einem "Wahlrechner" (oder so ähnlich) bekommen. Somit war es einfacher für uns, den formellen Weg einzuhalten und alle Fristen zu beachten. Außerdem waren dort alle notwendigen Form-Vorlagen und die zwei unterschiedlichen Wahlverfahren dabei.
Die Unterstützung einer Gewerkschaft, wie von Matze24 empfohlen, kann ich auch nur empfehlen. Schließlich ist man in Eurer Situation ja Anfänger.
Wenn Ihr den Wahlausschuss gegründet habt, haben die Mitglieder einen vorläufigen Kündigungsschutz (glaube ich). Näheres erfahrt Ihr dann von der Gewerkschaft.
18.01.2008 um 11:24 Uhr
Flocki wir haben gar keine Gewerkschaft bei uns.
18.01.2008 um 11:38 Uhr
@wunschspiel, dann wäre euch nur anzuraten, mit der für euch zuständigen Gewerkschaft Verbindung aufzunehmen! Die werden natürlich deutlich gesprächiger und hilfsbereiter, wenn sie bei euch Mitglieder hätten.
Gerade wenn sich AN diesem Kampf mit dem AG (und das wird einer!) stellen wollen - weil sie einfach von den Ungerechtigkeiten die Schnauze voll haben - ist es schon besser, erfahrene Leute neben sich zu haben.
Ach ja, und noch was! Im § 15 KSchG findest du, was Froggi mit "glaub ich" kommentiert hat.
18.01.2008 um 15:14 Uhr
Mona-Lisa wir haben aber Bindungsängste und mögen Verbindungen gar nicht.die Gewerkschaft so ist die lndläufige Meinung der Belegschaft Hilft uns nicht.Die Arbeiten nicht für uns sondern gegen uns.Wir haben Angst das wir so da stehen könnten wie Nokia oder Q-Ben. Was ist ein KSchG? Bei uns steht die Abkürzung für "Kaufe Scheisse Gebraucht".Das ist eine anspielung auf das Billig kaufverhalten der Kunden die Kaufen gerne mal Billig und ambesten Gebraucht also zurück Import.
18.01.2008 um 16:33 Uhr
Der Anfang ist gemacht, wenn 3 Arbeitnehmer zu einer Wahlversammlung einladen. Diese 3 Einladenden genießen ab Bekanntgabe den besonderen Kündigungsschutz für 6 Monate. In der Wahlversammlung wird der Wahlvorstand für die durchzuführende Betriebsratswahl gewählt. Wenn Du googels wirst Du viele Hilfen zur BR Wahl finden.
Siehe auch nachstehenden Link: www.betriebsratgeber.de/wahlhelfer/index.htm
18.01.2008 um 18:45 Uhr
Hallo wunschspiel,
den praktischen Tipps meiner Voredner kann ich mich nur anschließen, dazu gibt es deswegen jetzt keine weiteren Kommentare von mir. Aber eine Frage hätte ich:
Du schreibst: "...die Gewerkschaft so ist die lndläufige Meinung der Belegschaft Hilft uns nicht.Die Arbeiten nicht für uns sondern gegen uns.Wir haben Angst das wir so da stehen könnten wie Nokia oder Q-Ben." Das verstehe ich nicht. Ist es denn die Schuld der Gewerkschaften, dass Nokia und Ben-Q (so heißen die doch, oder?) ihre Werke in D-land geschlossen bzw. Pleite gemacht haben? Und wenn dem so wäre: was hätte denn in diesen Fällen ohne Gewerkschaften besser laufen können?
Und ganz abgesehen davon: meine Erfahrung sagt mir, dass AN in tarifgebundenen Betrieben, wo die Gewerkschaft auch schonmal einen Streik anzettelt, wenn es nötig ist, im Allgemeinen besser bezahlt werden und mehr Vergünstigungen genießen als AN in nicht tarifgebundenen Betrieben ohne Gewerkschaftseinfluss. Woran könnte das wohl liegen?
Ich oute mich in dieser Frage übrigens sehr gerne als parteiisch (IG BCE-Mitglied).
Ach ja: viel Glück, starke Nerven und genügend Durchhaltewillen bei der BR-Gründung. Lasst Euch von außen helfen (statt der Gewerkschaft kann es auch die WAF oder ein Rechtsanwalt sein) und von Euren Chefs nicht einschüchtern! Das Recht ist auf Eurer Seite.
Gruß khel
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