Klima der Angst
Hallo guten Morgen,
Wer weiß Rat?
Eine Bekannte von mir arbeitet in einem großen Konzern. Sie ist BR Vorsitzende in einer Filiale des Konzerns. Ihre Chef und seine Vertreter versuchen alles ihre BR Arbeit zu behindern.
Aussage Chef, ich trete im Notfall die BR Tür ein , das BR Büro darf von seitens des Chefs nicht verschlossen werden. Vorgesetzte befragen die Kolleginnen meiner Bekannten was sie posten würde. Ein Vorgesetzter schreit rum und flippt regelmäßig aus.BR Sitzungen werden von den Chefs verboten ,es wäre kein Personal da.
Kollegen werden früher nach Hause geschickt wenn keine Arbeit mehr ist. Die Kollegin sagte zum Chef , dass das so nicht geht ,die Chefs waren nicht begeistert.
Problem BR steht nicht hinter ihr die Kollegen haben Angst ,denn ein Vorgesetzter ist ebenfalls BR Mitglied.Kollegen werden von den Chefs niedergemacht, keiner wehrt sich.
Was kann sie tun?
Mit Mehrheit im BR wenn sie die bekommt einen Anwalt nehmen? Selbst Anwalt beauftragten? Sich in der Konzernzentrale beschweren? Sich an den GBR wenden? Aufgeben und denken L m a A.
Danke.
Community-Antworten (15)
04.12.2023 um 10:05 Uhr
Ich würde mich zuerst an den GBR wenden. Da ist sie ja als Vorsitzende bei den Sitzungen alle 3 Monate mit dabei.
Ansonsten einfach mal den Filialleiter auf die Gesetzte verweisen, notfalls über einen Anwalt. Vor allem das Gesetz über die Behinderung der BR Arbeit.
04.12.2023 um 12:03 Uhr
"Da ist sie ja als Vorsitzende bei den Sitzungen alle 3 Monate mit dabei."-> echt? das weist Du ganz genau?
04.12.2023 um 12:10 Uhr
Mehr hast du nicht dazu beizutragen?
04.12.2023 um 12:17 Uhr
Einseitige Darstellung eines "Bekannten".
*vom Administrator angepasst
04.12.2023 um 12:17 Uhr
Schon, aber die Frage beschäftigt mich derzeit erstmal brennend.
Und noch Eine: was soll der GBR in dem fall unternehmen, was kann er ausrichten?
Aber warten wir mal ab, was Superbrain Tagträumer_5 dazu beizutragen hat. Bestimmt irgendwas mit "soll kündigen" oder so.... Es sei denn er hat im Moment keine Pause oder er schreibt und betrügt den ArbGeb um Arbeitszeit.
04.12.2023 um 12:18 Uhr
Bin mal raus hier, hier trollt es mir zu sehr. Viel spaß noch.
<((((*>
04.12.2023 um 12:21 Uhr
Nu bezeichne mich doch nicht gleich als Troll. Warten wir auf TT_5.
04.12.2023 um 13:30 Uhr
Problem BR steht nicht hinter ihr die Kollegen haben Angst ,denn ein Vorgesetzter ist ebenfalls BR Mitglied.Kollegen werden von den Chefs niedergemacht, keiner wehrt sich.
Erstmal die Grundlagenfrage - wie sieht der Schulungsstand aus? Denn wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht durchsetzen.
All diese Sachen gehen natürlich gar nicht. Strategie da einen Grund reinzukriegen kann man auch mit eine Dozenten oder Mitteilnehmer gut besprechen.
04.12.2023 um 14:36 Uhr
Hallo,
Kollegin ist nicht immer bei den GBR Sitzungen dabei, denn ihr Chef erlaubt es ihr nicht dran teilzunehmen.
Schulungsstand ist schlecht. Bekommen die Schulungen kaum genehmigt.
Also kann sich eigentlich nix machen , außer sich selbst mit Anwalt dagegen zu wehren , das z.b. die Kolleginnen über sie ausgefragt werden?
Kündigen ja alles schön und gut aber warum sollte man denen den Gefallen tun selbst nach 20 Jahren das Unternehmen zu verlassen.?
04.12.2023 um 14:50 Uhr
Also- du schreibst es handelt sich um einen Konzern. Dann sollte sie sich mit anderen Kolleginnen und Kollegen vernetzen. KBR und GBR helfen gerne mit Rat und Tipps, können allerdings für die Durchsetzung der Rechte nicht tätig werden. Dann sollte sie mal mit ihren BR- Kolleginnen und Kollegen sprechen. Oft helfen solche Gespräche sich zusammen zu finden und einen Schulterschluss herzustellen. Es redet sich sicher leicht, aber man braucht als BR oft ein dickes Fell: einfach mal zurück schreien wenn der ArbGeg schreit. Oft rechnen solche Personen nicht damit und verstummen vor Schreck. Schulungen müssen auch nicht genehmigt werden- sie werden durch den BR beschlossen. Auch braucht der Chef die Teilnahme an GBR- Sitzungen nicht zu genehmigen- es besteht ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
"Aussage Chef, ich trete im Notfall die BR Tür ein , das BR Büro darf von seitens des Chefs nicht verschlossen werden."-> soll er mal. Das wäre dann eine Straftat, die aber durch den BR zur Verfolgung angezeigt werden muss.
"...... BR Sitzungen werden von den Chefs verboten ,es wäre kein Personal da." und "Kollegen werden früher nach Hause geschickt wenn keine Arbeit mehr ist. ....." ist ja ein Widerspruch in sich.
Was kann sie tun?
Mit Mehrheit im BR wenn sie die bekommt einen Anwalt nehmen?-> absolut! Selbst Anwalt beauftragten?-> wird nicht funktionieren, zumindest nicht für di BR- Arbeit. Sich in der Konzernzentrale beschweren?-> interessiert den Vorstand meist nicht. Sich an den GBR wenden?-> ja, da wird es rat geben, kann aber kaum für den örtlichen BR aktiv werden. Aufgeben und denken L m a A.->bloß nicht!!!
04.12.2023 um 15:39 Uhr
Danke takkus
04.12.2023 um 16:30 Uhr
Die Gewerkschaft mit ins Boot holen. Wenn der BR sich selbst nicht traut kann die Gewerkschaft im notfall auch gewisse Maßnahmen ergreifen. Bei einigem was so geschildert wird sehe ich schon ein strafbare Behinderung der Betriebratsarbeit.
Wenn ne Sitzung ansteht und der Chef das verbietet einfach gehen du brauchst seine Erlaubniss nicht. Selbiges gilt für Sitzungen des GBR sofern es einen gibt. Für diese Variante brauch es allerdings ein dickes Fell.
04.12.2023 um 23:41 Uhr
Zitat takkus : "Aussage Chef, ich trete im Notfall die BR Tür ein , das BR Büro darf von seitens des Chefs nicht verschlossen werden."-> soll er mal. Das wäre dann eine Straftat, die aber durch den BR zur Verfolgung angezeigt werden muss.
Schon die Androhung erfüllt den Straftatbestand der Nötigung. Vergleich :
§ 240 Nötigung (Strafgesetzbuch (StGB) (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar.
Zitat Saft : Ihre Chef und seine Vertreter versuchen alles ihre BR Arbeit zu behindern. Ein Vorgesetzter schreit rum und flippt regelmäßig aus.BR Sitzungen werden von den Chefs verboten ,es wäre kein Personal da.
Damit erfüllt der AG den Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit. Vergleich : BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 -
Das vom Betriebsrat beanstandete Verhalten des Arbeitgebers stellt eine Behinderung seiner Amtstätigkeit dar. Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 19. Juli 1995- 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe). Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich (vgl. Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 10; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 78 Rz 10; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 78 Rz 8; GK-Kreutz, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 25). Eine Behinderung kann auch bereits in Äußerungen des Arbeitgebers zur Betriebsratsarbeit und deren Folgen liegen
Zitat Saft : Kollegin ist nicht immer bei den GBR Sitzungen dabei, denn ihr Chef erlaubt es ihr nicht dran teilzunehmen.
Auch die ist eine massive Behinderung der Betriebsratstätigkeit.
Zitat Saft : Selbst Anwalt beauftragten?
Ja, auf jeden Fall. Denn nach §78 BetrVG ist es dem AG untersagt, die Mitglieder des Betriebsrats in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu stören und/oder zu behindern. Vergleich :
Betriebsverfassungsgesetz § 78 Schutzbestimmungen Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Absatz 2 Satz 4) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
Das bedeutet, dass jedes einzelne BRM wegen Störung und/oder Behinderung der Betriebsratstätigkeit in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren antragsbefugt ist. Und glaube mir, die Arbeitsgerichte verstehen keinen Spaß, wenn BR'te in der Ausübung ihrer Tätigkeit, gestört oder behindert werden.
Zitat Saft : Problem BR steht nicht hinter ihr die Kollegen haben Angst ,denn ein Vorgesetzter ist ebenfalls BR Mitglied.Kollegen werden von den Chefs niedergemacht, keiner wehrt sich.
Genau das ist der Zweck des AG durch massive Behinderung der Betriebsratstätigkeit und Rumbrüllerrei ein Klima der Angst zu schüren. Meine Empfehlung : Wehrt Euch. Denn Ihr habt die Stärke des Rechts auf Eurer Seite. Und immer dran denken :
Die Obrigkeit hört auf zu herrschen, wenn die Untertanen aufhören zu kriechen
05.12.2023 um 08:30 Uhr
Danke Challenger
05.12.2023 um 08:59 Uhr
Lieber auf Personen hören, die nicht Dauerhaft Arbeitsunfähig sind, würde mehr Sinn ergeben. Deswegen können solche Personen auch nur mit Paragraphen um sich schlagen, vergessen aber, dass sich die Situation dadurch noch mehr verkrustet. Gespräch mit dem Chef unter 4 Augen vereinbaren,... *** Vom Administrator angepasst***
Fakt ist, es ist eine Darstellung eines Bekannten, schon äußerst merkwürdig.
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