Erstellt am 20.04.2014 um 13:50 Uhr von wischwasch
Wenn die Chefs Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG sind, sind sie auch wählbar. Auch AN mit Führungsaufgaben.
" welche Möglichkeiten gibt es dies
zu vermeiden oder dagegen vorzugehen?"
Nicht wählen!
Aber das haben andere wohl anders gesehen.
Erstellt am 21.04.2014 um 10:44 Uhr von Schockiert
Erstmal steht die Frage: was willst Du erreichen? Dazu musst Du abwägen: wie steht die Belegschaft dazu? Bist Du Alleinkämpfer? Dann würde ich mir Rechtssicherheit einholen und mich beraten lassen, ob das ganze auch Erfolg hat, denn § 5 BetrVG regelt die leitenden Angestellten. Klar könnte ein Interessenkonflikt entstehen, aber wer weiß das? Jeder Mensch tickt anders..