Wahlvorstand, was darf ich und was nicht ?
Kolleginnen und Kollegen Meine heutige frage Wahlvorstandsarbeit .. was darf ich und was nicht ? Bin in den Wahlvorstand von der Belegschaft gewählt worden und habe jetzt Probleme ( Mobbing ) zur Erklärung : Bei uns soll erstmals ein Betriebsrat gewählt werden, soweit so gut, aber jetzt bin ich in einer Situation die mir Probleme bereitet. Mir wird jetzt als befristeter Arbeitnehmer vorgeworfen ( nach einem Gespräch mit 2 Vorgesetzten ) Ich würde während meiner Arbeitszeit zu viel über Betriebsratsarbeit , Wahl ( Wahlen usw. ) den Kolleginnen und Kollegen erzählen. Geduldet wird, Aussage dazu nur in der Pause ( Freizeit ) alles andere wirkt sich hinter der Blume auf meine Festanstellung aus. Welche Rechte habe ich? Bin ich jetzt Rechtlos? Darf ich nicht während meiner Arbeitszeit mit Kolleginnen und Kollegen darüber sprechen? Ich möchte versuchen, dieses Gespräch in Anwesenheit des Eigentümers zu wiederholen unter Anwesenheit eines Rechtsanwaltliches Beistands. Was meint ihr ? Ehrlich gesagt ich habe die Schnauze voll …und möchte nur noch mit einem Rechtsanwalt in den Betrieb!
Community-Antworten (7)
11.07.2012 um 19:36 Uhr
Die Behinderung der Wahl ist strafbar § 199 BetrVG, Geldstrafe oder gar bis zu 1 Jahr Haft sind die möglichen Folgen.
PS: Der Wahlvorstand hat zwar auch 6 Monate besonderen Kündigungsschutz, doch dieses verlängert die Befristung nicht. Wenn also die Befristung ggf vorher endet, endet auch der Jo. Denn es ist dann keine Kündigung. Es besteht auch kein Anspruch auf Entfristung oder Verlängerung. Wenn der AG es also nicht verkehrt macht, hat man hier auch keine Chancen.
Er darf es nur nicht mit der Mandatsaufgabe begünden.
Weiter, Vorsicht mit dem Wort Mobbing!! Denn Mobbing ist eine Straftat = Körperverletzung. Wenn man solches unberechtigt einem Vorhält kann man ggf selbst Probleme bekommen. Rechtswidriger Vorwurf einer Straftat und Störung des Betriebsfrieden = Kündigung.
11.07.2012 um 19:54 Uhr
Gut ich sehe ein , dass das Wort Mobbing eventuell unberechtigt ist ! Mir geht es jetzt nicht um Mobbing oder ähnliches .. Sondern darf ich während meiner Regulären Arbeitszeit Info weiter geben ? Darf ich vor die Tür zb. in der Spätschicht gehen .. ohne zu Stempeln und Info über Fortschritte der ( die ) Aktivitäten des Wahlvorstandes geben ?
11.07.2012 um 19:56 Uhr
Darf ich vor die Tür zb. in der Spätschicht gehen .. ohne zu Stempeln und Info über Fortschritte der ( die ) Aktivitäten des Wahlvorstandes geben ?
Nein, das ist NICHT die Aufgabe des WV.
Du solltest einmal im BetrVG und WO lesen was die Aufagben sind und ggf ein Seminar besuchen!
12.07.2012 um 01:42 Uhr
"Darf ich vor die Tür zb. in der Spätschicht gehen .. ohne zu Stempeln und Info über Fortschritte der ( die ) Aktivitäten des Wahlvorstandes geben ?"
@ ichbinich
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass Arbeitsergebnisse des WV in Schriftform veröffentlicht werden > Wahlausschreiben, Wählerliste, Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge etc. pp
12.07.2012 um 12:04 Uhr
Die Arbeit des Wahlvorstandes findet während der Arbeitszeit statt. Als Wahlvorstand solltest Du Deine Rechte kennen. Darum hast Du Anspruch auf Seminare zu diesem Thema. Dazu fehlt möglicher Weise die Zeit. Darum könntest Du Hilfe der Gewerkschaft (falls Du Mitglied bist) in Anspruch nehmen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht befragen (vorher Kostenfrage klären). Einige Informationen findest Du auch auf dieser Seite (Reiter oben rechts anklicken). Wie ergeht es denn Deinen beiden Mitstreitern im Vorstand?
An Deiner Stelle würde ich in Erwägung ziehen selbst zu kandidieren.
12.07.2012 um 13:17 Uhr
gironimo
Ich ahne es zwar, aber darf ich trotzdem nach dem Hintergrund für deine Empfehlung fragen?
12.07.2012 um 17:46 Uhr
@ gironimo
An Deiner Stelle würde ich in Erwägung ziehen selbst zu kandidieren.
Und genau das habe ich vor .... und lasse alles auf mich zukommen.
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