Erstellt am 04.01.2006 um 21:20 Uhr von Heini
Alle AN die gem. §8 BetrVG wählbar sind, haben das Recht für die BR-Wahl zu kandidieren. Das gilt auch für Mitglieder des Wahlvorstandes.
Erstellt am 04.01.2006 um 21:21 Uhr von Fayence
Hallo Onix,
vorausgesetzt es besteht passives Wahlrecht, kann sich jedes Mitglied eines Wahlvorstandes als Kandidat für den BR zur Wahl stellen.