Wahlvorstand - wer darf im Wahlvorstand sein?
Wer darf alles im Wahlvorstand sein??
Community-Antworten (2)
10.03.2006 um 12:34 Uhr
Alle Arbeitnehmer. Also auch bisherige BR-Mitglieder und neue Kandidaten.
10.03.2006 um 12:34 Uhr
Hallo Runge, der Wahlvorstand besteht aus mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern und wird vom Betriebsrat benannt. Es können auch BRMtgl. in den WV benannt werden.
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