Einsprüche nach der Wahl - was muss der BR tun?
Wir hatten letzte Woche BR Wahl und jetzt werden 3 Einsrüche eingelegt, weil die Wahlliste nicht eine Woche vor der Wahl aushing. Wie muss sich jetzt der BR verhalten.
mfg
Community-Antworten (2)
17.05.2006 um 12:46 Uhr
Hallo thalida, gegen die Wählerliste kann nach § 4 WO nur vor Ablauf von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es sind wohl die Vorschlagslisten von dir gemeint. Wird die Wochenfrist nicht eingehalten, ist es aber nur dann ein Grund zur Anfechtung der Wahl nach § 19 BetrVG, wenn das Wahlergebnis dadurch beeinflußt werden konnte. Die Wahl kann von mindestens drei Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen bei dem Arbeitsgericht angefochten werden. Als BR kann normal weiterarbeiten, wenn dann das Arbeitsgericht der Anfechtung in einem Urteil stattgibt, kommt es zur Neuwahl des BR.
18.05.2006 um 11:23 Uhr
Wie meinen sie das, das wahlergenis kann dadurch beeinflußt werden. wie kann eine vorschlagsliste beeinflußen oder nicht?
mfg
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