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Verhältnis WV und BR?

H
HK
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag! In einer Firma wird der BR neu gewählt. Der Wahlvorstand wurde durch "noch" amtierenden BR eingesetzt.

  1. Ist es rechtswidrig, wenn an den WV gerichtete Schreiben, wie Einsprüche, Anfragen, ... auch vom BR gelesen werden?
  2. Müssen Einsprüche schriftlich beantwortet werden, und was kann man tun, wenn nicht?
  3. Müssen Wahlunterlagen verschlossen aufbewahrt werden, wenn Geschäftsadresse des WV das BR-Büro ist?
2.92004

Community-Antworten (4)

P
pit47

24.03.2006 um 14:46 Uhr

Hallo HK, zu 1: ja zu 2: ja und wenn nicht den WV auf die Wahlordnung hinweisen. zu 3: ja

H
HK

24.03.2006 um 14:55 Uhr

Danke pit47, kann man das auch irgendwo nachschlagen? Deine Antwort in Ehren, aber "die Anderen" werden fragen: "Wer ist pit 47 ...?" Also, wie kann ich zweifelsfrei darlegen?

P
pit47

24.03.2006 um 16:05 Uhr

Hallo HK, also zu 1 : Post- und Briefgeheimnis Artikel 10 Grundgesetz zu 2 : § 4 WO 2001 zu 3 : Wenn die Geschäftsadresse des WV das BR-Büro ist, sollte für den WV ein abschließbarer Schrank vorhanden sein für die Wahlunterlagen, auch wegen Datenschutz und Einsicht von nicht berechtigten Personen.

RI
Ramses II

24.03.2006 um 23:47 Uhr

Die Antwort Nr. 1 und die Begründung sind falsch!

Dem Adressaten eines Briefes ist es nicht verwehrt dieses Schreiben Dritten zur Kenntnis zu geben!

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