- Darf er eine Liste in seinem Büro auslegen und im Wahlausschreiben auf die Möglichkeit hinweisen, sich in eine solche Sammelliste einzutragen?
- Darf er Kollegen, die während der Dienstzeiten mündlich ihr Interesse an einer Kandidatur melden, auf diese oder eine andere freiwillige Sammelliste hinweisen?
- Darf er Absender oder Überbringer eines schriftlichen Wahlvorschlags auf die Möglichkeit hinweisen, den Wahlvorschlag zugunsten einer Aufnahme in die Sammelliste zurückzuziehen?