Verhältnis- oder Mehrheitswahl: Wie weit darf der Wahlvorstand Einfluss nehmen?
Hallo, auch nach Recherche im Forum und Studium des Fitting-Kommentars zur Wahlordnung ist mir nicht klar, in welchem Maß der Wahlvorstand beeinflussen darf, dass nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird.
- Darf er eine Liste in seinem Büro auslegen und im Wahlausschreiben auf die Möglichkeit hinweisen, sich in eine solche Sammelliste einzutragen?
- Darf er Kollegen, die während der Dienstzeiten mündlich ihr Interesse an einer Kandidatur melden, auf diese oder eine andere freiwillige Sammelliste hinweisen?
- Darf er Absender oder Überbringer eines schriftlichen Wahlvorschlags auf die Möglichkeit hinweisen, den Wahlvorschlag zugunsten einer Aufnahme in die Sammelliste zurückzuziehen?
Community-Antworten (1)
15.11.2005 um 07:15 Uhr
Der WV darf die Wahl nicht beeinflussen! Der WV hat im Großen und Ganzen die Aufgabe für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu sorgen. Es ist aber durchaus möglich, dass er Hinweise gibt, in der Form, das er mögliche Kandidaten auf die Vor- und Nachteile einer Listen- bzw. Personenwahl hinweist. Aber eingereichte Wahlvorschläge muss er so behandeln wie´s im Gesetz bzw. in der WO verankert ist!!!! Wenn, dann liegt die Liste bestimmt im BR- Büro und als Betriebsrat kann man schon mit den Kandidaten sprechen, ob man auf einer gemeinsamen Liste kandidieren will.
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