Listenwahl/Mehrheitswahl - wie ist die Reihenfolge der Bewerber wenn statt einer Liste zwei eingereicht werden?
Hallo, eine Frage. Wir hatten bisher eine Listenwahl. Nun sind Bestrebungen im Gange eine Mehrheitswahl zu machen. Was passiert, wenn es nun nur eine Vorschlagsliste (Mehrheitswahl) gibt und kurz vor Abgabeschluss reicht jemed eine Liste ein. Wird dann aus der ersten Vorschlagsliste (Mehrheitswahl) auch eine Liste und wie ist die Reihenfolge zu werten.
Danke an Euch Waupe1
Community-Antworten (5)
08.03.2006 um 15:07 Uhr
Egal wie die Reihenfolge ist...dann ist eine Listenwahl angesagt!
08.03.2006 um 15:11 Uhr
Zählt dann die Reihenfolge der Kandidaten so wie auf der ersten Vorschlagsliste???
08.03.2006 um 15:17 Uhr
Jawohl...wenn sie denn eindeutig erkennbar.
08.03.2006 um 15:27 Uhr
Was heißt das, "wenn sie denn eindeutig erkennbar sind", laut Wahlausschreiben ist die Form ja vorgegeben
08.03.2006 um 16:38 Uhr
Die erste Liste ist von vornherein auch eine Liste. Sie muß, wie alle anderen Listen, mit erkennbarer Reihenfolge der Kandidaten und mit Stützunterschriften eingereicht werden. Erfolgt dann doch Listenwahl, steht die Reihenfolge auf der ersten Liste unveränderlich fest.
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