bei uns steht auch demnaechst ein BR-wahl an. Entsprechend der Betriebsgroesse wird es wohl eine Listenwahl werden.
Nun die Frage: sollte mit Ende der Vorschlagsfrist nur eine Liste vorliegen wird ja eine Mehrheitswahl durchgefuehrt. Die Liste ist mit 5% bzw. 1/20 Unterschriften gestuetzt (wie fuer die Listenwahl vorgeschrieben). Muss nun mit der Mehrheitswahl jeder Kandidat dieser einen Liste von 5% der wahlberechtigten Personen gestuetzt werden???
Da jeder Wahlberechtigte nur einen Kandidaten stuetzen darf, gaebe es damit in einem Betrieb mit 1001 Wahlberechtigten bei 15 Betriebsratsmitgliedern maximal 20 Kandidaten (aus Mangel an weiteren Stuetzunterschriften)!???
Ist es so oder mache ich einen Denkfehler.
Danke fuer jede Hilfe und fuer Kommentare!