Mehrheitswahl
Guten Tag, wir sind grade in den Vorbereitungen zur Betriebsratswahl. Wir möchten eine Mehrheitswahl durchführen und haben dazu zwei Listen ausgehangen. Eine Liste in unserem Hauptgebäude und eine Liste in einer Aussenstelle (Labor/Lager). Wir müssen insgesamt 7 Betriebsratsmitglieder wählen (133 wahlberechtigte Mitarbeiter). Letzte Woche haben wir beide Listen nach der Frist rechtzeitig abgehangen. Auf der Liste von unserem Hauptgebäude haben sich 14 Personen eingetragen und auf er anderen Liste 3 Personen. Jetzt hat uns jemand gesagt, daß wir diese Listen nicht zusammenführen dürfen. Ist die Liste mit den 3 Personen dann ungültig? Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Community-Antworten (2)
07.04.2010 um 10:45 Uhr
Guten Morgen, natürlich könnt ihr die Listen zusammen packen ihr macht schließlich eine Mehrheitswahl=Personenwahl. Die 2 Liste wäre auch nicht ungültig ,ihr hättet dann anstatt der Mehrheitswahl eine Verhältniswahl=Listenwahl.
07.04.2010 um 12:19 Uhr
Die Fragestellung ist ziemlich unklar, eine seriöse Antwort ist mit dem derzeitigen Kenntnisstand nicht möglich.
"wir sind grade in den Vorbereitungen zur Betriebsratswahl."
Wer ist "wir"? Bist Du im BR? Bist Du im WV? Bist Du Listenführer?
"Wir möchten eine Mehrheitswahl durchführen und haben dazu zwei Listen ausgehangen."
Wieder: Wer ist "wir"?
"Letzte Woche haben wir beide Listen nach der Frist rechtzeitig abgehangen."
Nach welcher Frist? Und was heißt hier "rechtzeitig"?
"Auf der Liste von unserem Hauptgebäude haben sich 14 Personen eingetragen und auf er anderen Liste 3 Personen."
Als was haben die sich eingetragen? Bewerber oder Unterstützer?
"Jetzt hat uns jemand gesagt, daß wir diese Listen nicht zusammenführen dürfen."
Wieder: Wer ist "wir"?
Mir schwant dass keine gültige Liste beim WV eingereicht wurde.
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