Berechnung der Minderheiten bei Persönlichkeitswahl
Bin verunsichert, § 15 spricht von "im Verhältnis zu der Mitarbeiterzahl. Bei uns knapp 700 MA - also 11 BR. Minderheiten 88. Verhältnis 1,3 = 2 Personen der Minderheit??? oder Auszählung nach d-Hondt ???- wie schon eingangs gesagt, keine Listen- sondern Persönlichkeitswahl.
Community-Antworten (3)
14.04.2006 um 22:00 Uhr
Was auch immer Du mit dem d'Hondt gemacht hast...es war surreal!
700 MA's Das macht: 612 vom dominierenden Geschlecht 88 vom nicht ganz so dominierenden Geschlecht
Macht 10 vom dominierenden Geschlecht und 1 Mitglied des nicht so dominierenden Geschlechts für den BR!
14.04.2006 um 22:03 Uhr
Hallo bebeFreiburg, sobald ein "Geschlecht" in einem Betrieb als Minderheit beschäftigt ist, muss ein etwaiger Sitzanspruch im Betriebsrat nach d´Hondt gerechnet werden.
Wären bei Euch genau 700 AN beschäftigt und davon 88 als Geschlecht der Minderheit, stünde dem Minderheitengeschlecht 1 Sitzanspruch im BR zu.
Hat aber nichts mit Listen- oder Persönlichkeitswahl zu tun.
Gruß Fayence
Nachtrag
Kölner, jetzt führ doch aber bitte nicht w-j-l´s Aussage ad absurdum, dass erste Antworten nur ausnahmsweise richtig sind. ;-)
14.04.2006 um 22:14 Uhr
Tschulllligung
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