Hallo,

ich bin "noch" Betriebsratsvorsitzender und zugleich Wahlvorstandsvorsitzender. Leider ist die Bestimmung zur Minderheiten-Quote garnicht so einfach wie angenommen.

Ob man mir an dieser Stelle helfen kann oder nicht - die Notwendigkeit zwingt mich dennoch an dieser Stelle zur Darstellung meines Falles:

Wahlberechtigt sind 510 Mitarbeiter, davon 157 Stammpersonal, der Rest sind Leiharbeitnehmer. Vom Stammpersonal gehören 4 Personen einer Minderheit (Frauen) an. Eine auch nachvollziehbare Berechnung zur Minderheitenquote und der damit verbundenen Verhaltensvorgaben für den Wahlvorstand wäre sehr hilfreich.

Wenn man mir hier weiterhelfen könnte - super!

Ansonsten dennoch vielen Dank!