Erstellt am 04.05.2010 um 20:11 Uhr von CyberAndy
Wieviele Kandidaten standen denn zur Wahl , Männer und Frauen ?
Erstellt am 04.05.2010 um 20:16 Uhr von Camäleon
http://www.betriebsratswahlen.de/index_downloads.html
schau mal hier.
was stand denn sonst noch nicht in dem wahlausschreiben
Erstellt am 04.05.2010 um 20:31 Uhr von Tanzbär
**dass der BR gemäß Belegschaft aus 3 Frauen und 2 Männern zu bestehen hat**
Das ist aber nicht ganz richtig.
Es sind für die Männer (sofern sie sich zur Wahl stellen) 2 Mindestsitze vorgesehen.
Es kann aber auch passieren, dass sie ALLE Sitze bekommen, da die Frauen keinen Minderheitenschutz haben, oder dass der BR NUR aus Frauen besteht, da keine Männer zur Wahl standen.
Erstellt am 04.05.2010 um 21:17 Uhr von derdermalwjlwar
Was im Wahlausschreiben in Deiner Konstallation zu stehen hat ist:
1. Dass Männer das Geschlecht in der Minderheit sind, und
2. dass ihnen mindestens 2 Sitze zustehen.
(falls Deine Angaben so stimmen)
Wenn diese Angabe gefehlt hat, dann ist gegen eine 'Mussvorschrift' aus §3(2), Nr.5 (evtl. auch Nr.4) der Wahlordnung verstoßen worden.
Das ist allemal ein Anfechtungsgrund.
Erstellt am 07.05.2010 um 08:29 Uhr von darkraver
wie bei uns .ein mann ist im br und einer nachrücker. mehr standen aber nicht zur wahl.der richter meint nachrücken lassen - also eine frau verzichtet , dann geheilter fehler. sonst haben wir keinen fehler gemacht , traurig - das man deshalb aufgehangen werden soll