Nicht Erfüllung der Geschlechterquote §15 Abs.2 Betr.VG

Eine Firma hat 123 Mitarbeiter
Frauen = 64
Männer= 59

Also 5 Frauen mehr!!!

7 BR. Plätzen währen zu besetzen

Die Berechnung der Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht wird nach dem so genannten d'Hondtschen Höchstzahlensystem berechnet (§ 5 Abs. 1 WO).

Also nach Höchstzahlensystem wären 4 Frauen und 3 Männer!

Frauen Männer
64:1=64 59:1=59
64:2=32 59:2=29,5
64:3=21,33 59:3=19,66
64:4=16 59:4=14,75
64:5=12,8 59:5=11,8
64:5=10:66 59:6=9,83

Gewällt würde aber, 4 Männer und - 3 Frauen???
Dabei wahr Betriebsrat von IGM er meine Gesetzlich ist alles IO.
Es geht nach dem Stimmen und nicht nach Minderheit sagt der BR.
Ich finde ist nicht IO. ?
Was können wir tun?

Danke…