Erstellt am 27.04.2006 um 11:40 Uhr von w-j-l
Wenn ich Deine Angaben richtig verstehe, ist die Minderheit (Männer) in jedem Falle schon bis zum 4. vergebenen Sitz mit 3 Männern (also mehr als mindestens erforderlich) vertreten.
Damit wird um den letzten Sitz gelost.
Erstellt am 05.05.2006 um 01:28 Uhr von S.K.
also ich bin eher der Meinung wenn das Minderheitengeschlecht mit 3 Sitzen.... was ja errechnet wird, bestimmt wird... so ist dann in der Folge, unabhängig vom Geschlecht nach Stimmergebnis zu werten.
Sind 2 auf Platz 5 muss man losen, denn es macht nun keinen Unterschied ob eine Frau dabei ist. Da dieses Geschlecht die Mehrheit bildet werden die Sitze der weiblichen Mitglieder nicht quotiert.
gruss
S.K.
Erstellt am 05.05.2006 um 10:48 Uhr von Kimphilby
Muß sich nicht die Verteilung der Geschlechter im Betrieb auch im Männer und Frauen Verhältniss im BR wiederspiegel? Machen wir auf jeden Fall immer so. Bin bisher immer davon ausgegangen das das eine rechtliche Grundlage hat.
Erstellt am 06.05.2006 um 08:24 Uhr von Fayence
@ Kimphilby
"Muß sich nicht die Verteilung der Geschlechter im Betrieb auch im Männer und Frauen Verhältniss im BR wiederspiegel?"
Im BetrVG §15 Abs.2 steht etwas anderes
Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mind. entsprechend seinem zahlenmässigen Verhältnis im BR vertreten sein...
So kann es auch völlig legitim vorkommen, dass ein BR ausschliesslich aus dem Geschlecht der Minderheit besteht.