Stimmen-Gleichheit bei Wahl - was dann?
Wir hatten gestern (26.4.06) Betriebsratswahlen. Es müssen 5 Betriebsräte gewählt werden. Nun haben wir jedoch auf Rang 5 eine Frau und einen Mann mit gleicher Stimmenzahl. Die Frauen sind anteilmässig in der Mehrzahl (ca. 65%). Die Minderheit (= Männer) ist auf jeden Fall mit 3 Betriebsräten vertreten. Das bedeutet, bekommt die Frau auf Rang 5 den Vortritt, so ergibt sich ein Verhältnis von 3 Männern zu 2 Frauen . Andernfalls wäre das Verhältnis dann 4 Männer zu 1 Frau. Gibt es eine Grundlage zur Entscheidung , wer den Vortritt bekommt ?
Community-Antworten (4)
27.04.2006 um 13:40 Uhr
Wenn ich Deine Angaben richtig verstehe, ist die Minderheit (Männer) in jedem Falle schon bis zum 4. vergebenen Sitz mit 3 Männern (also mehr als mindestens erforderlich) vertreten.
Damit wird um den letzten Sitz gelost.
05.05.2006 um 03:28 Uhr
also ich bin eher der Meinung wenn das Minderheitengeschlecht mit 3 Sitzen.... was ja errechnet wird, bestimmt wird... so ist dann in der Folge, unabhängig vom Geschlecht nach Stimmergebnis zu werten. Sind 2 auf Platz 5 muss man losen, denn es macht nun keinen Unterschied ob eine Frau dabei ist. Da dieses Geschlecht die Mehrheit bildet werden die Sitze der weiblichen Mitglieder nicht quotiert.
gruss S.K.
05.05.2006 um 12:48 Uhr
Muß sich nicht die Verteilung der Geschlechter im Betrieb auch im Männer und Frauen Verhältniss im BR wiederspiegel? Machen wir auf jeden Fall immer so. Bin bisher immer davon ausgegangen das das eine rechtliche Grundlage hat.
06.05.2006 um 10:24 Uhr
@ Kimphilby
"Muß sich nicht die Verteilung der Geschlechter im Betrieb auch im Männer und Frauen Verhältniss im BR wiederspiegel?"
Im BetrVG §15 Abs.2 steht etwas anderes Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mind. entsprechend seinem zahlenmässigen Verhältnis im BR vertreten sein...
So kann es auch völlig legitim vorkommen, dass ein BR ausschliesslich aus dem Geschlecht der Minderheit besteht.
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