Erstellt am 29.10.2022 um 09:54 Uhr von EDDFBR
Moin,
wenn in der entsprechenden Vorschrift (Gesetz, GO, BV etc.) nicht ausdrücklich ein Losentscheid vorgesehen ist, gilt bei Stimmengleichheit ein Antrag/Beschluss als abgelehnt. Für eine Annahme/Zustimmung ist immer eine MEHRHEIT erforderlich.
Wie ein Losentscheid konkret aussieht ist meist nicht geregelt.
Erstellt am 29.10.2022 um 13:41 Uhr von SBV Frank
Meinst du bei einer Wahl, z. B. Wahl zur Schwerbehindertenvertretung oder auch zur Betriebsratswahl?
Bei Der Wahl zur SBV haben wir mit einem Zettel gelost desweiteren habe ich gehört wird auch schon mal mit einer Münze gelost.
Erstellt am 29.10.2022 um 14:09 Uhr von Sammyw86
Ich meine die Betriebsratswahl.
Erstellt am 29.10.2022 um 15:27 Uhr von Dummerhund
Streichholz ziehen geht auch. Der Kürzere verliert.
Erstellt am 31.10.2022 um 08:28 Uhr von celestro
Da das gesetzlich nicht geregelt ist, kann man jede Form von „Auslosung“ nehmen, die geeignet ist.
Wobei ein „Los ziehen“ vermutlich am Weitesten verbreitet sein dürfte.
Man kann sich aber auch darauf einigen, das beim „Stöckchen ziehen“ der Längere verliert. Es muss den Beobachtern nur vorher klar sein.