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Minderheitengeschlecht bei fast gleicher Aufteilung

S
seaturtle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

muß ich eigentlich das Minderheitengeschlecht auch bei fast gleicher Anzahl m/w wahlberechtigter ausrechnen und angeben? Bei unserem Verhältnis kommt bei 9 Betriebsratsmitgliedern ein Verhältnis von 4 Männern und 5 Frauen heraus. Die zweite Frage wäre dann, was passiert, wenn sich nicht genug Personen eines Geschlachts zur Wahl stellen?

Danke und Grüße

82702

Community-Antworten (2)

G
gironimo

27.02.2014 um 13:50 Uhr

Das Minderheitengeschlecht muss immer errechnet werden.

Wenn sich nicht genügend Kandidaten des Minderheitengeschlechts für die Kandidatur finden, ist das nun einmal so. Dann kann die Quote nicht erfüllt werden. Die Wahl läuft trotzdem ganz normal ab.

P
pemahu

01.03.2014 um 08:33 Uhr

Ergänzende Bemerkung:

Alle Kandidaten des Minderheitengeschlechts sind in diesem Fall schon sicher im BR, es sei jemand erhält bei der Wahl keine einzige Stimme.

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