Minderheitengeschlecht bei fast gleicher Aufteilung
Hallo zusammen,
muß ich eigentlich das Minderheitengeschlecht auch bei fast gleicher Anzahl m/w wahlberechtigter ausrechnen und angeben? Bei unserem Verhältnis kommt bei 9 Betriebsratsmitgliedern ein Verhältnis von 4 Männern und 5 Frauen heraus. Die zweite Frage wäre dann, was passiert, wenn sich nicht genug Personen eines Geschlachts zur Wahl stellen?
Danke und Grüße
Community-Antworten (2)
27.02.2014 um 13:50 Uhr
Das Minderheitengeschlecht muss immer errechnet werden.
Wenn sich nicht genügend Kandidaten des Minderheitengeschlechts für die Kandidatur finden, ist das nun einmal so. Dann kann die Quote nicht erfüllt werden. Die Wahl läuft trotzdem ganz normal ab.
01.03.2014 um 08:33 Uhr
Ergänzende Bemerkung:
Alle Kandidaten des Minderheitengeschlechts sind in diesem Fall schon sicher im BR, es sei jemand erhält bei der Wahl keine einzige Stimme.
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