Befürchte wegen Wahlwerbung eine Wahlanfechtung. Was tun?
Wir haben am Montag Betriebsratswahlen und heute zog eine unserer Listen durch die Räume von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz und verteilte an jeden unserer (900) Mitarbeiter einen Hochglanzprospekt + eine Tüte Gummibärchen. Ich bin Listenführer einer anderen Liste und daher natürlich verärget, aber gleichzeitig Mitglied im Wahlausschuss und befürchte eine evtl. Wahlanfechtung, aufgrund von Wahlbeeinflussung. Gibt es eine Möglichkeit die Situation zu heilen?
Community-Antworten (6)
12.05.2006 um 18:42 Uhr
Hallo katzenjunge,
das ist normale Wahlwerbung und erlaubt.
Gruß Hirnixxl
12.05.2006 um 21:19 Uhr
@katzenjunge Verärgerung bringt da gar nichts. Aber vielleicht der Hinweis, dass es eine solche Liste nötig hat, so dick aufzutragen. Hochglanzpapier sieht schön aus aber das blendet eben auch. Vielleicht kannst Du ja hoffen, dass nicht viele auf die Gummibärchen und Hochglanzprospekte reingefallen sind.
13.05.2006 um 01:16 Uhr
@ Katzenjunge Warum sollte die Wahl angefochten werden?? Die von dir beschriebene "Wahlwerbung" der anderen Liste ist legal bzw. erlaubt. Ihr hättet doch auch sowas machen können... oder sind wir etwa neidisch?? Es hört sich zumindest so an...sorry
13.05.2006 um 11:13 Uhr
Quatsch mit Sosse - das ist kein Neid - die Gummibärchennummer hatten wir schon mal und zwar vor 4 Jahren und zwar als ganz legale Wahlaufruf ohne Verbindung zu irgendeiner Liste + wir haben damals schon jede Menge Ärger bekommen (zufällig sind in unserem Haus auch ein paar Juristen beschäftigt)
13.05.2006 um 11:17 Uhr
@Katzenjunge und warum gab es ärger... wie du sicher hier schon im Forum nachgelesen hast ist das absolute erlaubte Wahlwerbung was die andere Liste gemacht hat....ausser der AG hätte die Werbung unterstützt bzw. bezahlt
13.05.2006 um 12:52 Uhr
Na, wenn Eure Hausjuristen sich da mokieren, dann ist es ja nicht schlimm. Denn Hausjuristen sind das was sie sind: Opportun bezahlte Dienstleister und AN!
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