Erst 51 MA, dann doch 50 MA - Was dann mit der Anzahl der BR-Mitglieder?
Hallo, bei uns wurde der BR neu gewählt (5 Mitglieder). Zum Beginn des Prozesses waren wir 51 Ma. Bei uns wurde zusäztlich zur normalen Wahl auch Briefwahl möglich. Vor dem eigentlichen Wahltermin aber nach Start des Briefwahlprozesses hat ein MA gekündigt, also MA Stand 50. Intern ist da etwas schief gelaufen und wir haben von der Kündigung weit nach Abschluss der Wahl der 5 Mitglieder und der konsituierenden sitzung erfahren. Was ist nun: ist die Wahl ungültig? Kann/muss im nachhinein auf 4 Mitglieder runtergehen ...
Community-Antworten (3)
09.05.2006 um 15:21 Uhr
Einen Betriebsrat, bestehend aus 4 Betriebsräten gibt es nicht.
09.05.2006 um 15:25 Uhr
Na dann wartet doch einfach mal, ob der AG die Wahl anficht. Wenn nicht, dann macht ihr mit 5 Betriebsräten weiter.
Wenn zu erwarten ist, dass die Zahl der AN wieder steigt, ist es kein Problem. Wenn die Rückschau und die Prognose korrekt erfolgt ist, hat sich er WV nichts vorzuwerfen.
09.05.2006 um 15:33 Uhr
Die angegebene Anzahl der BRM's zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens entscheidet. Wurden demnach 5 gewählt, werden auch fünf BRM's das Gremium bilden. Da hat der WV sowieso keinerlei Einfluss mehr zu haben!
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