ich möchte hier folgende Frage stellen!
Wir haben einen Betriebsrat gewählt, der Betriebsrat wiederum hat seinen Vorsitzenden
und Stellvertreter gewählt. Nach zwei Jahren interner Konflikte hat der Vorsitzender sein Amt zur Vefügung gestellt. Der Stellvertreter hatte dann bis zur Neuwahl des Vorsitzenden die Aufgaben übernommen. Letzendlich ging es darum, dass Stellvertreter das Amt des Vorsitzenden haben wollte. Die internen Konflikte hatten immer der Vorsitzenden und der Stellvertreter. Im Klartext, der Stellvertreter warf dem Vorsitzenden unrechtmäßiges Vorgehen vor.
Dies erst einmal zum Sachstand.
Da die Neuwahl, d.h. es wollte auch keine andere Person im aktuellen Betriebsrat das Amt des Vorsitzenden übernehmen, mit Ausnahme des Stellvertreters, stand erst einmal nur eine Person, nämlich der Stellvertreter zur Wahl.
Dieser wiederum hat sich bei der Wahl des Betriebsratvorsitzenden aus meiner Sicht nicht korrekt verhalten. Warum?
Soweit ich informiert bin wird ein Betriebsratvorsitzender im Gremium am Tag der Wahl gewählt. Zu diesem Zeitpunkt waren aber nicht alle Beteriebsratmitglieder anwesend.
Dies wusste man vorher. Jetzt zum eigentlichen nicht korrektem Verhalten des Stellvertreters. Dieser hat bei einem gewähltem Betriebsratmitglied so etwas wie eine Briefwahl durchgeführt um so die Aussage die Wahl auf bessere feste Füsse zu stellen.
Warum? Ja, nicht jeder wollte diesen Stellvertreter als Vorsitzenden.
Eine Briefwahl ist soweit ich weiss unzulässig. Nach Bekannt werden des Vorfalles wurde dann so verfahren, dass die Stimme der Briefwahl nicht zulässig ist. Aber erst nachdem der Vorsitzende gewählt wurde.
Jetzt stellt sich mir die Frage. Wenn die Wahl unzulässig ist, können dann alle Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat in dieser Periode fasst in Frage gestellt werden?
Dies wäre ja aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht korrekt.
Wie können wir dies verhindern. Mit einer Neuwahl?
Kann mir jemand diese Frage beantworten? Danke im Vorraus.