Der jetzige Betriebsrat ist am 13.03.2014 gewählt worden. Er hat sofort die Amtgeschäfte aufgenommen. Eigentlich einfach - aber ich frage dennoch unter Nennung aller Umstände, wann die Amtzeit des BR endet.

Hintergründe:
Ende August 2013 ist der damalige BR unter Einbeziehung aller Ersatzmitglieder unter die Grenze der im BetrVG festgelegten BR-Mitglieder geraten. Gesetzlich waren und sind 7 BR-Mitglieder vorgesehen - damals waren es am 01.September 2013 nur noch 6 BR-Mitglieder.

Im September 2013 hat der damalige BR ordnungsgemäß nach § 13 Abs. 2 BetrVG einen Wahlvorstand bestellt - frühere Neuwahl. Dieser Wahlvorstand hat dann die Wahl aber erst am 13.03.2014 durchgeführt. Aufgrund des Umstands, dass der vorhandene BR nicht mehr vollzählig war, hat der gewählte neue BR seine Arbeit sofort aufgenommen. --- Die Amtzeit des ursprünglichen BR wäre erst im Mai 2014 abgelaufen.

Einerseits hat die Wahl innerhalb des in § 13 BetrVG genannten Zeitraums stattgefunden. Anderseits hat der "neue" BR seine Amtsgeschäfte früher aufgenommen, weil der ursprüngliche BR unter die im Gesetz genannte Anzahl an Mitgliedern gefallen ist. - §§ 13 Abs. 2 BetrVG in Verbindung mit § 21 BetrVG.

Meine Frage anders gestellt: Endet die Amtzeit des aktuellen, am 13.03.2014 gewählten BR am 13.03.2018 oder erst am 31.05.2018?