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Wählerliste - müssen LeihAN, die länger als drei Monate im Betrieb arbeiten in die Liste aufgenommen werden?

W
Wahl2006
Nov 2016 bearbeitet

Müssen wahlberechtigte Leiharbeiter, die länger als 3 Monate im Betrieb arbeiten, in die Wählerliste aufgenommen werden?

2.96803

Community-Antworten (3)

I
Ilona

26.04.2006 um 19:54 Uhr

Ja, soviel ich weiß wird die Wahl sonst ungültig.

S
Susanne

26.04.2006 um 22:18 Uhr

Ja sie müssen aufgenommen werden und wie Ilona schon sagt die Wahl ist dann ungültig

RI
Ramses II

26.04.2006 um 23:16 Uhr

Die Wahl wird bei Nichtaufnahme allenfalls anfechtbar!

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