Wählerliste - müssen LeihAN, die länger als drei Monate im Betrieb arbeiten in die Liste aufgenommen werden?
Müssen wahlberechtigte Leiharbeiter, die länger als 3 Monate im Betrieb arbeiten, in die Wählerliste aufgenommen werden?
Community-Antworten (3)
26.04.2006 um 19:54 Uhr
Ja, soviel ich weiß wird die Wahl sonst ungültig.
26.04.2006 um 22:18 Uhr
Ja sie müssen aufgenommen werden und wie Ilona schon sagt die Wahl ist dann ungültig
26.04.2006 um 23:16 Uhr
Die Wahl wird bei Nichtaufnahme allenfalls anfechtbar!
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