Kommunikationsmittel+Sachmittel des Arbeitgebers für Wahlwerbung?
ich habe gerade gelesen,daß man kommunikationsmittel und sachmittel des arbeitgeber nicht benutzt werden dürfen ,für die wahlwerbung,wenn dies doch geschehen ist z.b. telefon oder pc ,wird die entsprechende liste dadurch ungültig oder nur die person die das getan hat,von der liste gestrichen ?
bzw. welche konsquenzen entstehen daraus?
Community-Antworten (1)
26.04.2006 um 09:09 Uhr
Das ist Unsinn, wo steht denn sowas?
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