ich habe gerade gelesen,daß man kommunikationsmittel und sachmittel des arbeitgeber nicht benutzt werden dürfen ,für die wahlwerbung,wenn dies doch geschehen ist z.b. telefon oder pc ,wird die entsprechende liste dadurch
ungültig oder nur die person die das getan hat,von der liste gestrichen ?

bzw. welche konsquenzen entstehen daraus?