Ich befürchte wir haben einen Fehler gemacht:
Am Wahltag waren wir als Kandidaten bei der öffentlichen Sitzung dabei als die Wahlbriefe geöffnet wurden. Dabei haben wir uns notiert wer gewählt hat.
Am Ende dieser Sitzung haben wir dann bei den Kollegen die noch nicht gewählt hatten nachgefragt, ob sie nicht wählen wollen oder ob sie lediglich vergessen hatten ihre Unterlagen abzugeben.
Dabei war es dann tatsächlich so, das einige es verschwitzt hatten, ihre Unterlagen bisher abzugeben. Da aber noch Zeit bis zum Ende der Stimmabgabe war, haben sie es noch erledigt.
Nun wird uns dieses Vorgehen zum Vorwurf der Kandidaten der Gegenliste gemacht. Uns ist aber ein Fehler in unserem Vorgehen nicht bewusst gewesen.
Ist dies nun ein berechtigter Grund zur Wahlanfechtung?