Fehler bei der Wahlwerbung???
Ich befürchte wir haben einen Fehler gemacht: Am Wahltag waren wir als Kandidaten bei der öffentlichen Sitzung dabei als die Wahlbriefe geöffnet wurden. Dabei haben wir uns notiert wer gewählt hat. Am Ende dieser Sitzung haben wir dann bei den Kollegen die noch nicht gewählt hatten nachgefragt, ob sie nicht wählen wollen oder ob sie lediglich vergessen hatten ihre Unterlagen abzugeben. Dabei war es dann tatsächlich so, das einige es verschwitzt hatten, ihre Unterlagen bisher abzugeben. Da aber noch Zeit bis zum Ende der Stimmabgabe war, haben sie es noch erledigt. Nun wird uns dieses Vorgehen zum Vorwurf der Kandidaten der Gegenliste gemacht. Uns ist aber ein Fehler in unserem Vorgehen nicht bewusst gewesen. Ist dies nun ein berechtigter Grund zur Wahlanfechtung?
Community-Antworten (20)
15.04.2006 um 14:31 Uhr
hallo Monique, Ich sehe keinen Fehler in eurem Verhalten. Die Stimmenauszählung ist betriebsöffentlich, und im Kommentar § 13 Rn. 4 - 6 BetrVG steht nicht, dass euer Verhalten falsch war, z.B. sich Notizen zu machen, und säumige Wähler anzusprechen. Den jeweiligen Mitarbeitern bleibt es ja trotzdem unbenommen, an der Wahl teilzunehmen oder nicht. Das ganze spielte sich ja auch noch vor Ende der Stimmabgabe ab. Ihr werden wohl kaum mit einem "schiess mich tot" auf die Mitarbeiter zugegangen sein. Die Gegenliste will euch wahrscheinlich nur verunsichern.
15.04.2006 um 14:58 Uhr
Hallo mona-lisa,
Danke für deine beruhigende Antwort. Wir hatten wirklich nichts Böses im Sinne und hatten auch keine Kenntniss davon, das es verboten sein könnte. Die Begründung zu unserem Verhalten war ganz einfacher Natur: Wir konnten schon vorher ahnen, das einige Wähler es einfach mal wieder verpennt hatten, ihre Unterlagen abzugeben, dies wäre sehr schade gewesen, deshalb haben wir noch einmal daran erinnert, ohne natürlich zu wissen, was diese wähler wählen werden und es war auch noch ausreichend Zeit (1,5 Stunden) bis zum Ende der Stimmabgabe. Ich konnte bisher auch nur nachlesen, das es verboten ist, wenn der Wahlvorstand Einblick in die Wählerliste am Tag der Betriebsratswahl gewähren würde. Dies war ja hier nicht der Fall, wir haben uns ja unsere eigenen Notizen anhand der eingegangen Wahlbriefe der Briefwahl gemacht.
Ich vermute auch, das die Gegenliste uns nur verunsichern will, zumal diese die Wahl haushoch verloren hat. Es ist ja auch leichter zu sagen, wir hätten die Wahl manipuliert als sich einzugestehen, die Wahl verloren zu haben.
15.04.2006 um 15:17 Uhr
du siehst das schon richtig. Im Übrigen steht es der Gegenliste frei, nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse die Wahl anzufechten. Und genau dieses Argument würde ich ihnen ganz dezent und freundlich mitteilen. Viel Glück für eure BR-Arbeit! Gruss Mona-Lisa
15.04.2006 um 20:32 Uhr
Monique,
Mona-Lisa hat sich ja wieder einmal alle ihr zur Verfügung stehende Mühe gegeben, Deine Frage zu beantworten.
Nett finde ich den Hinweis auf die Wahlanfechtung den ich um einen eigenen Hinweis ergänzen möchte: Der Erfolg der Anfechtung ist sehr wahrscheinlich!
15.04.2006 um 21:12 Uhr
@Ramses II, wenn du schon die Zeit findest, Bemerkungen über mich abzulassen, solltest du doch eigentlich in der Lage sein, Monique zu erklären, warum die Wahl nach deiner geschätzten Meinung anfechtbar ist. Mona-Lisa
15.04.2006 um 21:50 Uhr
§ 26 der WO!
15.04.2006 um 21:51 Uhr
@ Mona-Lisa,
er hat einfach recht. Es ist unzulässig, Wähler die ihre Stimme nicht abgegeben haben zur Stimmabgabe aufzufordern.
Die Gegenliste kann berechtigteweise behaupten, dass nur die Wähler zur Stimmabgabe aufgefordert wurden, die der eigenen Liste wohlgesonnen sind. Aber Du hast recht, Mona-Lisa. Im Kommentar zum § 13 steht nicht, dass es nicht zulässig ist, und im § 87 oder im § 99 oder im § 113 steht auch nicht, dass es nicht zulässig ist.
Außerdem: Wenn Du Randnummern eines Kommentars angibst, dann schreib auch, welchen Du meinst.
Aus Däubler zum §19 Wahlanfechtung:
Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der freien Wahl und den ungeschriebenen Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber, wenn der WV Dritten während des noch laufenden Wahlverfahrens Einblick in die mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste gestattet (BAG 6. 12. 00, AP Nr. 48 zu § 19 BetrVG 1972);
15.04.2006 um 21:59 Uhr
w-j-l,
gehe zurück zur Badstrasse, begib Dich direkt dort hin, ziehe nicht M 4000 ein!
Du hast Moniques Beitrag nicht gelesen!
15.04.2006 um 22:01 Uhr
Ich hatte gerade das Gefühl, dass Dein Beitrag, w-j-l, nicht ins Schwarze trifft... Kann das sein?
15.04.2006 um 22:02 Uhr
Hab ich Ramses, sie haben als Kandidaten an der vorzeitigen Öffnung der Briefwahlunterlagen teilgenommen, und dann die Kollegen, die noch nicht gewählt haben, zur Wahl aufgefordert.
Damit hat der Wahlvorstand VOR der öffentlichen Stimmauszählung Dritten quasi Einblick in die Liste der Wähler gegeben.
15.04.2006 um 22:03 Uhr
Und ich hatte gerade das Gefühl, dass Deinem Beitrag, Kölner, zwei Kommas fehlen... Kann das sein?
15.04.2006 um 22:05 Uhr
Ja, die hatte ich dann nachgeliefert...Du musst DSL haben.
@Ramses II und w-j-l: Betriebsratslose Zeit bei Wahlanfechtung? - Könntet Ihr da mal einschätzen helfen?
15.04.2006 um 22:05 Uhr
w-j-l,
wie passt das zu Deinem zitierten Urteil?
"... wenn der WV Dritten während des noch laufenden Wahlverfahrens Einblick in die mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste gestattet "
15.04.2006 um 22:08 Uhr
Nicht nur das, mein Browser hat auch noch einen "Back" Button...
15.04.2006 um 22:08 Uhr
Eben. Das Wahlverfahren lief ja noch. Somit hatten die Kandidaten nichts zu suchen beim Einbringen der Briefwahl-Stimmzettel. Damit konnten sich diese Kandidaten Informationen über das Wahlverhalten verschaffen, bzw. der WV hat diesen Einblick VOR der Stimmauszählung quasi gewährt.
15.04.2006 um 22:10 Uhr
w-j-l,
gehe zurück zur Badstrasse, begib Dich direkt dort hin, ziehe nicht M 4000 ein!
Du hast Moniques Beitrag nicht gelesen!
Ökonomie off!
15.04.2006 um 22:27 Uhr
Na dann sind es eben 2 Fehler des WV. Die Briefwahlunterlagen zu früh geöffnet UND dadurch Dritten Einblick in das Wahlverhalten (darum geht es im Urteil) der Wahlberechtigten gegeben.
15.04.2006 um 22:32 Uhr
Grins
Macht doch noch ein bisschen weiter...
15.04.2006 um 23:29 Uhr
w-j-l,
Du meinst also der WV hätte hier die Öffnung der Wahlbriefe nicht öffentlich durchführen dürfen?
15.04.2006 um 23:38 Uhr
Ehrlich gesagt, ist mir noch etwas ganz anderes aufgefallen!
"...ob sie nicht wählen wollen oder ob sie lediglich vergessen hatten ihre Unterlagen abzugeben. Dabei war es dann tatsächlich so, das einige es verschwitzt hatten, ihre Unterlagen bisher abzugeben."
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