Erstellt am 07.04.2006 um 20:22 Uhr von BMW
Hallo Lollipop
Wenn du im Urlaub (Privatangelegenheit) Wahlwerbung betreibst dann hast du keinen Unfallschutz über die BG!
zu 2
Können kann AG alles ob er dann damit durch kommt steht auf einem anderen Stern!
Sollte aber dazu kommen dann hilft nur noch das Individualrecht
Gruß BMW
Erstellt am 10.04.2006 um 10:27 Uhr von Benno_BRB
ergänzend zu BMW:
oder die Rechtschutz der Gewerkschaft. Drei Monate Mitglied in der Gewerkschaft und Du hast den Unfallschutz (Grundsicherung) und den AR-RS automatisch mit incl.!
Es ist halt doch von Vorteil, wenn man sich engagiert!
Viel Erfolg Lollipop!
Benno
Erstellt am 10.04.2006 um 11:27 Uhr von w-j-l
Hallo Lollipop,
denkst Du der AG kann Dir die Lohnfortzahlung verweigern, wenn Du während Deines Jahresurlaubs einen Unfall hast? Doch wohl eher nicht.
Und wenn Du statt nach Mallorca zu fahren Wahlwerbung machst, dann sehe ich da eigentlich keinen Unterschiedbzgl. Lohnfortzahlung.
Die BG tritt nur ein, soweit Du im Auftrag oder mit Billigung des AGs in seinem Namen oder auf seinem Gelände tätig wirst. Wenn also etwas passiert, dann ist das weder ein Arbeits- noch ein Wegeunfall der durch die BG versichert ist.