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Wahlwerbung / Aushang - ist da eine Genehmigung durch den Wahlvorstand erforderlich?

E
etschi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben Plakate von unserer Liste drucken lassen. Nun meine Fragen, die Frist für die Listenabgabe war am 28.03.06, bis heute hat der Wahlvorstand es nicht geschafft die Kandidatenlisten für die BR-Wahl öffentlich auszuhängen. Wann darf ich die Wahlplakate aufhängen? Brauch ich die Genehmigung vom Wahlvorstand? Wie lange darf sich der WVO eigentlich Zeit lassen, die Kandidatenliste aufzuhängen? Danke für eure Antworten!

etschi

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Community-Antworten (1)

K
Klaus

07.04.2006 um 16:32 Uhr

Solange Dein Arbeitgeber nichts dagegen hat, dass Du ihm die Wände zukleisterst, kannst Du aufhängen, was Du willst, da hat der Wahlvorstand keinen Einfluss drauf.

Sofern Ihr eine "normale" Wahl durchführt, also nicht das vereinfachte Wahlverfahren nutzt, sollte der Wahlvorstand, falls denn mehrere Listen abgegeben wurden, die Listenführer zum Losentscheid eingeladen haben, wer welche Ordnungsnummer bekommt. Ist das denn wenigstens schon geschehen?

Ansonsten findet sich in der WO in §10 der Hinweis, dass die Listen spätestens eine Woche vor der Stimmabgabe bekanntzumachen sind.

Viele Grüße Klaus

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