"Wahlwerbung" ab wann erlaubt?
Wir haben in einigen Wochen Betriebsratswahl. Zum ersten Mal gibt es eine 2. Vorschlagsliste. Diese sind noch nicht veröffentlicht. Die Frist dafür ist eine Woche vor der Wahl. Die Frage ist, ob man bis dahin auch schon Wahlwerbung machen darf oder erst nach der offiziellen Veröffentlichung der beiden Listen?
Community-Antworten (2)
06.04.2006 um 16:50 Uhr
"Wahlwerbung" kann man auch schon früher machen., da es weder im BetrVG noch in der WO untersagt wird.
06.04.2006 um 21:25 Uhr
Danke schon mal für die Antwort. Ist das irgendwo hinterlegt? (Kann nichts finden, muß aber sicher sein)
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