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"Wahlwerbung" ab wann erlaubt?

S
Smoker
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben in einigen Wochen Betriebsratswahl. Zum ersten Mal gibt es eine 2. Vorschlagsliste. Diese sind noch nicht veröffentlicht. Die Frist dafür ist eine Woche vor der Wahl. Die Frage ist, ob man bis dahin auch schon Wahlwerbung machen darf oder erst nach der offiziellen Veröffentlichung der beiden Listen?

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Community-Antworten (2)

N
norbert

06.04.2006 um 16:50 Uhr

"Wahlwerbung" kann man auch schon früher machen., da es weder im BetrVG noch in der WO untersagt wird.

S
Smoker

06.04.2006 um 21:25 Uhr

Danke schon mal für die Antwort. Ist das irgendwo hinterlegt? (Kann nichts finden, muß aber sicher sein)

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