Wir haben in einigen Wochen Betriebsratswahl.
Zum ersten Mal gibt es eine 2. Vorschlagsliste.
Diese sind noch nicht veröffentlicht.
Die Frist dafür ist eine Woche vor der Wahl. Die Frage ist, ob man bis dahin auch schon Wahlwerbung machen darf oder erst nach der offiziellen Veröffentlichung der beiden Listen?