Hallo allerseits, wer kann mir sagen ob wir in der Arbeitszeit Wahlwerbung (Plakate austeilen im Betrieb) als nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder eines Bundesbetriebsrat machen dürfen. Hoffe auf viele Antworten Gruss Lollipop
Erstellt am 04.04.2006 um 21:55 Uhr von Heini Wahlwerbung ist Privatvergnügen. Das gilt auch für Material und Zeitaufwand welches zur Erstellung des Werbematerials benötigt wird.