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Wahlwerbung in der Arbeitszeit - erlaubt?

L
Lollipop
Nov 2016 bearbeitet

Hallo allerseits, wer kann mir sagen ob wir in der Arbeitszeit Wahlwerbung (Plakate austeilen im Betrieb) als nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder eines Bundesbetriebsrat machen dürfen.

Hoffe auf viele Antworten Gruss Lollipop

3.03201

Community-Antworten (1)

H
Heini

04.04.2006 um 23:55 Uhr

Wahlwerbung ist Privatvergnügen. Das gilt auch für Material und Zeitaufwand welches zur Erstellung des Werbematerials benötigt wird.

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