Wahlwerbung in der Arbeitszeit - erlaubt?
Hallo allerseits, wer kann mir sagen ob wir in der Arbeitszeit Wahlwerbung (Plakate austeilen im Betrieb) als nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder eines Bundesbetriebsrat machen dürfen.
Hoffe auf viele Antworten Gruss Lollipop
Community-Antworten (1)
04.04.2006 um 23:55 Uhr
Wahlwerbung ist Privatvergnügen. Das gilt auch für Material und Zeitaufwand welches zur Erstellung des Werbematerials benötigt wird.
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