Hallo unser Betriebsrat möchte nach der Wahl Einsicht in die Wählerliste.
d.h. die Liste in der man Einsicht hat wer von den Wahlberechtigten seine Stimme abgegeben hat.Darf er das.
Wir als WV sind uns da nicht so sicher und finden auch in dem Forum keine Antworten.