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Gekündigter AN (freigestellt) - Wahlrecht?

S
Slowfoxx
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und einen schönen Tag, bin gerade dabei unsere Wählerliste durchzusehen und dabei taucht folgende Frage bzgl. Betriebsratswahl auf: ist ein AN, der bereits gekündigt wurde und bis zur Rechtswirksamkeit der Kündigung freigestellt ist, noch aktiv wahlberechtigt?

Zum Fall: Der Arbeitnehmer ist zum 31.12.06 gekündigt, ist jedoch bereits seit ca. einem halben Jahr freigestellt. Er wird eben "nur" noch bis Ende des Jahres seine Gehaltszahlungen weiterhin erhalten, aber nicht mehr in den Betrieb zurückkehren.

Vielen Dank im voraus für Eure - doch immer sehr hilfreichen - Antworten.

Gruss Slowfoxx

3.03502

Community-Antworten (2)

N
norbert

30.03.2006 um 20:52 Uhr

Die Kündigung und Freistellung hat keinen Einfluß auf die Wahlberechtigung, wenn er am Wahltag noch in einem Arbeitsverhältnis steht.

S
Slowfoxx

31.03.2006 um 12:00 Uhr

Hallo Norbert, Vielen Dank für Deine Antwort.

Dann hat mein Bauchgefühl mich ja doch nicht enttäuscht..... Wobei ich andernfalls auch denke, dass dieser Fall ja Ähnlich dem der ATZ-MA in Freistellungsphase ist. Keine Rückkehr in den Betrieb, aber noch auf der Gehaltsliste. Denn die haben ja eindeutig kein Wahlrecht. Aber nun werde ich diesem MA, um den es in meinem Fall geht, die Briefwahlunterlagen zusenden.

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