Hallo,
wer kann mir zum Wahlrecht gekündigter AN weiterhelfen?
Ich habe folgende Fälle:
1.) ein MA hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und ist unwiderruflich freigestellt.
2.) ein MA hat eine Kündigung gemäß § 1 a KSchG bekommen und ist widerruflich freigestellt.
Sind die betroffenen MA noch wahlberechtigt?
DANKE für Eure Antworten