Frage zum aktiven Wahlrecht:
Darf ein gekündigter Mitarbeiter, welcher eine Abwicklungsvereinbarung unterschrieben hat, aktiv sein Wahlrecht bei der Wahl zum Betriebsrat ausüben?

In unserem Fall findet die Wahl am 07.03.14 statt, das Arbeitsverhältnis des MA endet am 31.03.2014 - jedoch exisitiert hier eine Abwicklungsvereinbarung zwischen Geschäftsführung und MA.