Keine aufgehängte Wählerliste - was dann?
Bei Aushängung der Vorschlagliste der Kandidaten zur Betriebsratswahl wurde es versäumt zeitgleich eine Wählerliste aufzuhängen. Die Frist bis zur Abnahme der Vorschlagliste endet nun morgen, den 23.03. Wir sind ein Betrieb mit 50 Mitarbeitern. Kann das Folgen für die Wahl haben? Hat es Sinn sie jetzt noch aufzuhängen oder muß sie sogar bis zur Wahl hängen, obwohl die Kandidaten ja eigentlich feststehen?
Community-Antworten (3)
22.03.2006 um 15:25 Uhr
Hi, die Wählerliste müsste mit der Wahlausschreiben ausgehängt werden. Immer aktualisiert und bis zur Wahl hängen. Das kann bei euch schlimm enden!
gruss, leo
22.03.2006 um 15:25 Uhr
Die Wählerliste muss bei Erlass des Wahlausschreibens bis zum Abschluß der Stimmabgabe für jeden Beschäftigten jederzeit einsehbar sein.
22.03.2006 um 16:05 Uhr
Wenn ihr so ein Standard-Wahlausschreiben-Formular verwendet habt, dann steht ja vielleicht drinne, dass und wo die Wählerliste EINSEHBAR ist. Und wenn sich niemand gemeldet hat ist eh alles ok. So besteht/bestand kein Zwang, die Liste auszuhängen - Es nur von vielen gemacht, weil sinnvoll und einfacher zu handhaben ist.
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