Bewerber verlangen vom Wahlvorstand, Adressen von Mitarbeitern und Leiharbeitnehmern die momentan im Betrieb nicht erreichbar sind für ihre Wahlwerbung und wollen die Wahl anfechten wenn sie diese nicht erhalten.

Ist der WV überhaupt berechtigt solche Informationen herauszugeben?
Datenschutz?