Ab wann darf eine Liste Wahlwerbung (Propaganda, Vorlage der Kandidaten bei dem Beschäftigten...) starten? Erst ab Aushang des Wahlausschreibens oder schon vorher, obwohl der Wahltermin ja erst mit dem Wahlausschreiben öffentlich gemacht wird?
Erstellt am 21.03.2006 um 10:16 Uhr von pit47 Hallo Marion, es gibt keine Fristen für die Wahlwerbung im BetrVG und der WO 2001.