WV hat die Wählerliste nicht korrekt verfasst - was sind die Folgen ?
Hallo, WV hat die Wählerliste nicht korrekt verfasst. Was sind die Folgen ? auf der Wählerliste stehen die Überprüfungsdaten, wie Geb. u. Eintrittsdatum. Ist die Liste damit schon ungültig ? Wenn wir sie jetzt neu veröffentlichen ist es damit getan ? Wir haben sie per Mail an alle Wähler gechickt ;o( mit neu Aushängen ist es damit dann auch nicht getan fürchte ich.
vielen Dank...
Community-Antworten (2)
20.03.2006 um 12:52 Uhr
Hallo WV, der WV muß die Wählerliste mit folgenden Daten aufstellen: Familiennamen Vornamen Geburtsdatum nach Geschlechtern alphabetisch ordnen
Eintrittsdatum hat auf der Liste nichts zu suchen. Wenn die Wählerliste ausgehängt wird, soll das Geburtsdatum nicht enthalten sein. (Siehe auch § 2 WO 2001)
Also Wählerliste neu schreiben, aushängen und per Mail verschicken. Es ändert sich nichts am Wahltermin.
20.03.2006 um 14:11 Uhr
Moins!
Ja Pit aber wie soll der WV die aktive und passive Wahlberechtigung feststellen können, wenn er keine Infos zur Betriebszugehörigkeit hat?
Die Veröffentlichung sehe ich anhand der WO und des BetrVG genauso....
(Dr.) (|-)) Benno
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