Erstellt am 14.03.2006 um 11:18 Uhr von wooky
Hab grad von Verdi Antwort erhalten.
Beschäftigte mit befristeter Rente:
Hier handelt es sich um eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung. Nach der Rechtsprechung bleibt während der befristeten Rentenbezugsdauer die Betriebszugehörigkeit erhalten und somit auch das aktive und passive Wahlrecht (vgl. BAG vom 16.11.2005 – 7 ABR 9/05).
In diesem Beschluss zur vergleichbaren Rechtslage bei der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung weist das BAG auf folgendes hin:
„Bei der nur befristeten Rentenbewilligung ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer nach Fristablauf wieder in den Betrieb zurückkehren wird. Das Arbeitsverhältnis ruht lediglich während der Dauer der Rentenbewilligung, ähnlich wie bei Arbeitnehmern, die vorübergehend Elternzeit in Anspruch nehmen oder Wehr- oder Zivildienst ableisten. Dadurch wird die Zugehörigkeit zum Betrieb nicht endgültig aufgehoben (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 9 Nr. 1, zu II 2 b der Gründe).“