@ alle

Wer kann mir etwas mehr Klarheit darüber verschaffen, ob eine Wahlbeteiligung an einer BR Wahl überhaupt noch möglich ist, nach einer zugegangenen fristlosen Kündigung?

Es scheint nahezu signifikant für Wahlzeiten, dass sich hie und da gewisse Merkwürdigkeiten offenbaren.

Die Wahl steht bevor, es ist weder eine Wählerliste ausgelegt, noch ist die Wahlausschreibung veröffentlicht, aber bereits ein BR Kandidat im Vorfeld ausgeschaltet.

Die Kündigung wird angefochten und hat auch gute Aussicht auf Erfolg, aber die Wahl wäre bis zum Urteilsspruch längst durchgelaufen.

Falls das passive noch möglich ist, wie verhält es sich im Falle, das der gekündigte evtl. in den BR gewählt würde? Läuft alles in dessen Abwesenheit und wie teilt er seine Bereitschaft zur Kandidatur mit?

Kann er überhaupt an der konstituierenden Sitzung teilnehmen?

Wo könnte ich darüber etwas finden?

Für eure Unterstützung bedanke ich mich schon mal im voraus.

Gruß pro reo