Erstellt am 11.03.2006 um 05:27 Uhr von HolgerS.
Hallo, definitiv sicher ist, das der gekündigte bis zum letzten arbeitstag betriebsangehöriger ist.
falls die wahl also vor dem tag der kündigung ist, darf er wählen und gewählt werden.
wird er gewählt hat er automatisch kündigungsschutz.
Erstellt am 11.03.2006 um 09:59 Uhr von Klaus
Hi,
hier kommt Deine gute Fee: http://www.bdzv.de/informationen_recht+M576ebd6984f.html.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 11.03.2006 um 10:58 Uhr von Fayence
Lieber Klaus,
Deine "gute Fee" hat allerdings einen Haken. Dieses Urteil behandelt die Wahlberechtigung eines ordentlich gekündigten MA. In pro reos Fall geht es allerdings um eine fristlose Kündigung vor Erlass des Wahlausschreibens.
@HolgerS.
Und da die Wahl noch nicht offiziell eingeleitet ist, greift der §15 KschG für Wahlkandidaten nicht!
@pro reo
Deine Befürchtungen sind also wahr geworden. Lt. einem weiteren BAG Urteil sind auch fristlos gekündigte AN, welche eine Kündigungsschutzklage eingereicht haben, passiv wahlberechtigt. Sieh Dir mal diesen Link an.
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/060228.html
Gruß
Fayence
Erstellt am 11.03.2006 um 12:59 Uhr von Klaus
Ok, in dem von mir zitierten Urteil geht es tatsächlich um eine fristgerechte Kündigung und nicht um eine fristlose, aber macht das einen Unterschied? Der springende Punkt scheint mir eher das Wahlrecht nach einem Widerspruch gegen die Kündigung zu sein. Nach meinem Verständnis geht es eher um die Wirksamkeit der Kündigung als um die Art der Kündigung :-/.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 11.03.2006 um 14:09 Uhr von pro reo
@ alle
Nett von euch, dass ihr mir diese Unterstützung zuteil werden laßt. Tausend Dank.
@ Fayence
Nun schmeckt der Tee wieder klar und rein, egal ob mit oder ohne Kandis. Die Zeichen waren schon im Vorfeld absehbar und nicht nur paranoia. Den Link werde ich mir ansehen.
@ Klaus
So betrachte ich die Sache auch. Macht ja auch Sinn, wie an meinem Fall deutlich zu erkennen ist. Ob aber die Vorschriften schon soweit sind und das auch hergeben, ist hier die Frage, oder?
Danke an alle Gruß pro reo